DS
06/2004:
Neubauvorhaben
am künftigen S-Bahnhof Teltow (Südseite)
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 05. SVV am 10.03.2004):
Die
SVV beschließt das in der Anlage vorliegende Bebauungskonzept
mit
Stand vom 06.11.2003 unter der Maßgabe, dass eine Durchwegung
von
der Fußgängerbrücke entlang der
S-Bahn-Freihaltetrasse
in Richtung Mühlendorf sichergestellt wird.
Begründung:
Die TLG möchte als
Entwicklungsträger an seinem Standort neben dem Gymnasium ein
schlüsselfertiges
Gebäude für einen Supermarkt errichten und
anschließend
an den Supermarktbetreiber veräußern.
Aus dem Plan in der
Anlage,
der zugleich Bestandteil des Bauantrages werden soll, geht hervor, dass
das alte Gebäude durch einen modernen Supermarkt ersetzt
werden
soll.
Im Dreieck zwischen der Mahlower Straße, der
L.-Herrmann-Straße
und entlang des Grabens an der künftigen S-Bahn-Haltestelle
werden
die erforderlichen Stellplätze errichtet.
Der Weg von der
künftigen
S-Bahn-Fußgängerbrücke und der
L.-Herrmann-Straße
wird durch das Planfeststellungsverfahren abgesichert.
Die Durchwegung
nördlich
des künftigen Marktgebäudes in Richtung
Mühlendorf ist
durch
eine Grunddienstbarkeit zugunsten der Stadt abzusichern.
Dieser Beschluss ist
erforderlich,
da bisher durch das B-Planverfahren Nr. 32 lediglich eine Bebauung
beiderseitig
entlang der S-Bahntrasse vorgesehen war. Da diese gewünschte
Bebauung
sich jedoch als nicht realisierbar erweist, hatte die SVV bereits am
19.02.2003
beschlossen, dass die bestehende Bebauung befristet für
Einzelhandel
genutzt werden darf.
Mit der Realisierung
dieses
Bauantrages wird eine städtebaulich befriedigende
Lösung
kurzfristig
erreicht.
Diskussion:
Bei
der Vorbereitung des Beschlussvorschlages in den vorangegangenen
Sitzungen
der beratenden Ausschüsse wurde bereits intensiv die
vorprogrammierte
Parkplatznot im Bereich des neuen S-Bahnhofes diskutiert, da die
geplanten
70 Stellplätze angesichts der Anzahl prognostizierter
S-Bahn-Nutzer
eine lächerliche Größe darstellen. Es ist
abzusehen,
dass
die anreisenden PKW-Fahrer in den angrenzenden Wohngebieten Parkraum in
erheblichem Maße belegen werden.
Deshalb
vertrat die B.I.T. zum einen generell die Meinung, dass die Anlage von
Parkflächen im Bahnhofsbereich wichtiger sei als der Bau eines
Supermarktes,
der zudem noch einen Verdrängungswettbewerb gegen die
vorhandenen
Einrichtungen in den angrenzenden Wohngebieten bewirkt. Andererseits
plädierte
die B.I.T. wie auch der Vertreter der "Grünen" dafür,
wenigstens
einen Teil der geplanten Parkfläche (bis auf die geforderten
56
Stellplätze)
am Supermarkt für die Allgemeinheit zur Verfügung zu
stellen,
wenn der Markt trotzdem gebaut werden sollte. Die Vertreter der
übrigen
Fraktionen jedoch zeigten hierfür kein Verständnis,
so dass
letztlich
eine klare Mehrheit für den vorliegenden Beschlussentwurf
votierte.
Ergebnis:
Der
durch den Bau-Ausschuss mehrheitlich empfohlene Beschluss-Entwurf wurde
durch das SVV-Plenum ohne die Stimmen der Grünen und der
B.I.T.
gebilligt und zum Beschluss 08/05/2004 erhoben.
Nachschlag
(24.04.2004):
Da
man nun auch in der Stadt-Verwaltung bemerkt hat, dass es ein
Parkplatzproblem
im Bereich des neuen S-Bahnhofes geben wird, legte man in der
jüngsten
BA-Sitzung am 20.04.2004 einen Vorschlag zur Errichtung weiterer 40
Parkplätze
vor. Diese sind auf einem Areal an der L.-Herrmann-Straße
nahe
dem
Gymnasium geplant. Zum
Glück
lehnten
die Abgeordneten diesen Vorschlag aus verschiedenen Gründen
jedoch
einhellig ab. So bleibt abzuwarten, wie sich die Situation nach
Aufnahme
des S-Bahnverkehrs entwickeln wird. Eventuell wird man den Vorschlag
der
B.I.T. zum Bau eines Parkhauses durch einen Investor aufgreifen
müssen
!
DS
23/2004:
Beschlussaufhebung 05/52/2003 "Planungsleistungen für die
Chopin-
und Humperdinckstraße"
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 04. SVV am 18.02.2004):
Die
SVV möge beschließen: Der Beschluss 05/52/2003
(Planungsleistungen
für die Chopinstraße und Humperdinckstraße
als
vorgezogene
Maßnahme zum Straßenausbaukonzept mit folgenden
Ausbauprämissen:
Straßenbreite 4,75 m mit beidseitigem Gehweg von 1,00 m
Breite)
wird
aufgehoben.
Begründung:
Auf der Grundlage des
SVV-Beschlusses-Nr.
05/52/2003 wurde eine Bürgerbeteiligung und Abwägung
zur
Planung
im Bauamt durchgeführt. Der überwiegende Teil der
Anwohner,
die
die Planung eingesehen haben, widersprechen dieser und fordern eine
kostengünstige
Variante ohne Gehwege. Die Verwaltung hat in der BA-Sitzung am
16.12.2003
eine kostengünstige Variante (Variante 4B) als Skizze
vorgestellt.
Um diese Variante umzusetzen, d.h. eine neue Planung in Auftrag zu
geben,
empfiehlt der Bauausschuss die Aufhebung des alten Beschlusses. Die
Empfehlung
wurde einstimmig gefasst.
Diskussion:
Ergebnis:
Der
durch den Bau-Ausschuss einstimmig vorgeschlagene Beschluss-Entwurf
wurde
auch durch das SVV-Plenum einstimmig gebilligt und zum Beschluss
02/04/2004
erhoben.
DS
24/2004:
Zeitweiliger Ausschuss "Zweckverband Südring"
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 04. SVV am 18.02.2004, modifiziert am 12.05./15.09.2004):
Die
SVV möge beschließen: Zur Untersuchung der
Vorgänge um
die Gründung und die wirtschaftliche Tätigkeit des in
Insolvenz
geratenen Zweckverbandes Südring im Jahre 1991 wird ein
zeitweiliger
Ausschuss gebildet. Dieser Ausschuss wird mit sieben Mitgliedern
besetzt.
Von
den Fraktionen werden folgende ordentliche/stellvertretende Mitglieder
benannt:
PDS:
Dr.
K. Schuldt / G. Greiner, T. Herrmann / R.
Frank
SPD: M.
Thiel
/ B. Längrich, Ch. Hochmuth / E.
Radeck
CDU:
E.
Wigand / R. Bereczki
FDP: E.
Derlig / J. Schäfer
B.I.T.:
Dr. C. Fanter / H. Meister
Begründung:
keine
Diskussion:
Über
die Bildung des Ausschusses gab es fraktionsübergreifenden
Konsens.
Wie jedoch zu erwarten, entzündete sich die Diskussion am
Vergabemodus
für die Leitung des Ausschusses. Während die CDU als
Einreicher
des Antrages die Leitung des Ausschusses für sich
beanspruchte,
plädierte
die WTU für die PDS als bisher dafür engagierte
Fraktion.
PDS,
SPD und FDP sprachen sich für die nach Hauptsatzung
vorgesehene
Lösung
aus, die Fraktion entsprechend den Zugriffsrechten aller Fraktionen mit
der Ausschuss-Leitung zu betrauen. Da die B.I.T. durch Losentscheid bei
der Vergabe der ständigen Ausschüsse keinen Vorsitz
erhielt,
stand ihr der Vorsitz des neuen Ausschusses zu, was auch durch das
Abstimmungsergebnis
22/1/2 bestätigt wurde.
Ergebnis:
Der
Antrag wurde mit dem Abstimmungsergebnis 22/0/3 gebilligt und zum
Beschluss
06/04/2004 erhoben. Die zunächst vorgeschlagenen
Ausschuss-Mitglieder wurden
damit
gleichzeitig bestätigt. Dr. C. Fanter (B.I.T.) wurde mit der
Ausschuss-Leitung
betraut.
Der
Bürgermeister beanstandete den Beschluss am 25.02.2004 und
legte
ihn
der 5. SVV am 10.03.2004 zur erneuten Beschlussfassung vor. Er
monierte,
dass zwei bereits mit dem Fall beschäftigte Anwälte,
H. P.
Goetz
(FDP) und F. Lewens (CDU), ihre Mitarbeit im Ausschuss wegen
Befangenheit
niederlegen müssten. Durch
eine entsprechende Wiederholung der
Abstimmung wurde der Beschluss als Nr. 02/05/2004 mehrheitlich erneut
bestätigt.
Daraufhin
kündigte Bürgermeister Schmidt an, die
Rechtmäßigkeit
der Beschlüsse 06/04/2004 und 02/05/2004 durch die
Kommunalaufsicht
prüfen zu lassen.
Bis das Ergebnis der
Prüfung vorlag, konnte
der Ausschuss nicht tätig werden !
Während
die CDU inzwischen einlenkte und ihr Ausschuss-Mitglied Lewens gegen
den
Abgeordneten Bereczki austauschte (Beschluss
02/07/2004 vom 12.05.2004),
was aber nicht als
Eingeständnis der
Befangenheit zu werten sei (MAZ v. 13.03.2004), beharrte die FDP auf
der
Teilnahme von Hr. Goetz als stellv. Ausschuss-Mitglied und
blockierte somit weiterhin die Ausschuss-Tätigkeit.
Mit
Schreiben vom 28.06.2004 legte die Kommunalaufsicht fest, dass die
FDP-Fraktion bis 30.09.2004 Zeit hat, ein anderes Mitglied in den
Ausschuss zu entsenden, ansonsten würden die
Beschlüsse
kostenpflichtig kassiert. Nun endlich bequemte sich die FDP trotz
weiterer Uneinsichtigkeit, für Goetz das Mitglied
Schäfer zu
benennen.
In dieser neuen Zusammensetzung wurde der Ausschuss auf der 10. SVV am
15.09.2004 nun endlich bestätigt (Beschluss
14/10/2004
vom 15.09.2004)
und sollte arbeitsfähig sein, wenngleich die
paritätische
Zusammensetzung noch nicht endgültig geklärt ist. Auf den
Ausschussvorsitz durch die B.I.T. hat dies allerdings keinen Einfluss.
DS
43/2004: Straßenbau:
Wohngebiet "An den Lindbergen" -
Abwägung
und Änderung der Planung
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 05. SVV am 10.03.2004):
Die
SVV möge beschließen: Im Ergebnis der Auslegung vom
Oktober/November
2003 wird die vorliegende Planung zum Straßenbau im
Wohngebiet
"An
den Lindbergen" (Stand Oktober 2003) im Sinne einer weiteren
Kostenreduzierung
wie folgt geändert:
Auf
die Anlage von Gehwegen wird verzichtet, wobei alte vorhandene
Gehwegbereiche
erhalten bleiben sollen. Des weiteren wird die vorgestellte Planung
(ohne
Gehwege) für die Straßen: An den Lindbergen,
Lübecker
Straße,
Bremer Straße und Rostocker Straße
bestätigt. Die
Planung
des Buschweges bleibt wie bisher mit 3,00 m Befestigung analog
wirtschaftlicher
Wegebau (zwei Fahrspuren mit je 1,00 m Befestigung und in der Mitte
1,00
m Rasenfugenpflaster) und örtlicher Versickerung.
Begründung:
Nach
der Auslegung der Planung (basierend auf SVV-Beschluss 03/50/2003 vom
19.03.2003)
in der Zeit vom 16.10.2003 bis 05.11.2003 sind 43 Briefe mit Hinweisen
und Anregungen der Anlieger eingegangen (bezogen auf 148
Grundstücke,
auf denen teilweise auch 2 und mehr Wohnungen untergebracht sind.
Während
der 2. Auslegung erschienen wiederum fast alle Anlieger der betroffenen
Straßen. Sie begrüßten die vorliegende
Planung, da die
Hauptkritikpunkte der 1. Planung, Auslegung mit zu wenigen
Stellplätzen
(1. Auslegung 31 Stellplätze im Wohngebiet) und Kritik am
Sickerbecken
am südlichen Ende der Straße "An den Lindbergen",
nun einer
besseren Lösung durch die Überarbeitung
zugeführt werden
konnten. Gleichzeitig konnten Kosteneinsparungen realisiert werden.
Mit
der Anlage erhalten Sie die Auswertung der Anregungen und Hinweise.
Die
Hauptkritikpunkte zur vorgestellten überarbeiteten Planung
(Stand
Oktober 2003) beziehen sich auf die Kosten und die Anlage von Gehwegen.
Da
die Planung und die Kostenrechnungen auf dem untersten Stand
ortsüblicher
Baupreise basieren, ist eine weitere Kostenreduzierung nur noch mit
weiteren
Querschnittsreduzierungen möglich.
So
steht die Forderung zum einen nach ausreichender
Parkmöglichkeit
im
Straßenraum und gleichzeitiger Kostenreduzierung, ohne dabei
eine
Verringerung der Sicherheit im Straßenraum in Kauf zu nehmen.
Eine
vertretbare Lösung hierfür wäre das
"Nichtbauen" von
Gehwegen,
wobei vorhandene Gehwege erhalten bleiben sollen. Im Wohngebiet "An den
Lindbergen" beträgt der Bestand 365 m und verteilt sich wie
folgt:
DS
52/2004: Busspuren in der
Mahlower Straße (L 76) zwischen
Gonfrevillestraße
und Ostspange
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 06. SVV am 07.04.2004):
Die
SVV möge beschließen: Entlang der Mahlower
Straße (L
76)
im Bereich zwischen Gonfrevillestraße und der Ostspange
werden
Busspuren
angelegt.
Für
diese Baumaßnahme werden kurzfristig Zuwendungen für
die
Förderung
von Investitionen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz im
öffentlichen
Personennahverkehr (GVFG - ÖPNV) beantragt.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Brandenburgischen
Straßenbauamt
(BSBA) die erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen.
Begründung:
Im
Bauausschuss am 29.04.2004 wurde das Gutachten zur Notwendigkeit und
Anlage
von Busspuren im Zuge der L 76 vom Büro Schlothauer und Wauer
vorgestellt.
DIe wichtigsten Punkte dieses Gutachtens, die die Erforderlichkeit von
separaten Busspuren begründen, werden nachfolgend zitiert:
Gemäß
VwV-StVO soll "die Anordnung von Sonderfahrstreifen ... in der Regel
nur
dann erfolgen, wenn mindestens 20 Omnibusse des Linienverkehrs pro
Stunde
der stärksten Verkehrsbelastung verkehren." Diese
Voraussetzung
ist
mit der Umsetzung des Konzeptes zur Busbedienung des künftigen
S-Bahnhofes
(...) erfüllt:
-
L76 von Ruhlsdorfer Platz bis Gonfrevillestraße: 26 Fahrten
je
Stunde
und Richtung
-
L76 von Gonfrevillestraße bis G.-Sandtner-Straße:
20
Fahrten
je Stunde und Richtung
...
Der
positive Effekt von Bevorrechtigungsschaltungen des ÖPNV an
lichtsignalgesteuerten
Knotenpunkten lässt sich erheblich steigern, wenn in den
zuführenden
Straßen der Knotenpunkte zumindest teilweise
ÖPNV-Fahrstreifen
vorhanden sind, die dem Bus die Möglichkeit der
Stauraumumfahrung
bieten. Insbesondere in Teltow wird der Priorisierungseffekt an vielen
Lichtsignalanlagen gegenwärtig durch die Staubildungen des
Motorisierten
Individualverkehrs (MIV) in den Verkehrsspitzenzeiten
gedämpft, da
die Busse zumindest abschnittsweise ebenfalls im Stau stehen und damit
die entsprechenden Programmzeiten nicht nutzen können.
...
Entsprechend
den Erschließungskonzepten für den
künftigen S-Bahnhof
werden die zubringenden Buslinien weiterhin im Zuge der Mahlower
Straße
verkehren. Nach Fertigstellung der Ostspange ist insbesondere auf dem
Abschnitt
zwischen Ostspange und S-Bahnhof mit weiterhin erheblichem
Verkehrsaufkommen
zu rechnen (17.000 Fahrzeuge pro Tag nach Fertigstellung der L40
Ortsumgehung
Güterfelde, 20.000 bis 24.000 Fahrzeuge pro Tag im
Ist-Zustand),
so
dass eine sichere Anschlussmöglichkeit nicht mehr
gewährleistet
werden kann, sofern nicht über einen separaten Fahrstreifen,
möglichst
in Verknüpfung mit einer Bevorrechtigung an den
Lichtsignalanlagen
Verbesserungen erzielt werden können.
...
Diskussion:
Die
B.I.T. zweifelte im Gegensatz zu den euphorischen Vorstellungen der SPD
die vorgelegten Zahlen erneut wie die schon zuvor in
vergangenen
Verkehrsgutachten abgeleiteten Zahlen an. Die Fraktionsvorsitzende
monierte,
dass es bisher keine nachvollziehbare Information zum Bedarf der
Busspuren,
die über die bisherige Planung mit einem dreistreifigen Ausbau
hinausgeht,
gibt. Wesentlich für diesen Entschluss scheint
ausschließlich der
Erhalt
von Fördermitteln zu sein, der den Grunderwerb mit
einschließt.
(Bekanntlich sind die Prognosen, die z.B. zum
überdimensionierten
Ausbau der Beethovenstraße führten, bei Weitem nicht
erreicht
worden und werden wohl auch nie erreicht. Es ist auch nicht
einleuchtend,
wie das immense Teltower Stauproblem ausgerechnet durch zwei 350 m
lange
Busspuren in diesem Straßenabschnitt gelöst werden
soll,
ohne
die anderen Straßenzüge, insbesondere die Potsdamer
Straße,
zu berücksichtigen !)
Zu
bemerken ist weiterhin, dass durch die Busspuren nun auch die Anlieger
der Nordseite einen Teil ihrer Grundstücke zur
Verfügung
stellen
müssen, wie es seinerzeit in den Grundbüchern
vereinbart
wurde.
Ergebnis:
Der
Antrag wurde schließlich durch die SVV gegen die Stimmen der
B.I.T.
zum Beschluss 02/06/2004 erhoben.
Nachschlag
(21.11.2004):
Wie
aus der Presse zu erfahren war (MAZ vom 19.11.2004), sind die
Fördermittel nun beschieden worden. Allerdings kommt auf die
Stadt
ein neues Haushaltsproblem zu, denn es wurden nur die
Fördermittel
für die südliche Busspur (knapp 400 T€)
bewilligt. Die
Bauarbeiten laufen aber auch für die nördliche Spur.
Nun kann
man gespannt sein, welche Argumente die zustimmenden Fraktionen finden
werden, um die möglicherweise nun bis zu 400.000 fehlenden
Euro
für die nördliche Busspur zu finden.
DS
58/2004: Sanierung Eichenweg
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 05. SVV am 10.03.2004):
Die
SVV möge beschließen: Der Eichenweg wird wie im 2.
Angebot
beschrieben
mit einer Oberflächenbehandlung saniert. Die Kosten in
Höhe
von
10 T€ werden aus der HH-Stelle 6300-5102
Straßenreparaturen
entnommen. Da die Mittel für die Straßenreparaturen
begrenzt
sind, muss im Nachtragshaushalt diese Summe eingestellt werden.
Begründung:
Da
der Eichenweg während des Baues der S-Bahn die einzigste
Zufahrt
nach
Sigridshorst ist, ist es notwendig den Straßenzustand so
herzustellen,
dass Unfälle und mögliche Schäden an
Fahrzeugen und
Fahrrädern
verhindert werden. Es wurden 3 Angebote eingeholt:
1.
(24 T€) Fräsen der alten Decke und mit neu
angeliefertem
Material
(ähnlich Resedastr.) mischen, Straße neu
profilieren,
Herstellen
einer Tränkdecke (wegen hoher Belastung notwendig)
2.
(10 T€) Schließen der Löcher und Aufbringen
einer
Oberflächenbehandlung
(wie J.-Schehr-Straße)
3.
(15 T€) Vier cm Asphaltbeton auf vorhandene Befestigung
aufbringen
Diskussion:
Die
Anfrage der CDU, weshalb der geplante Ausbau der Umwegung von der
Sigfriedstraße
zur Mahlower Straße nicht endlich begonnen wird, konnte durch
den
Bürgermeister durch keinen konkreten Termin beantwortet
werden.
Die
vorgesehene einfache Sanierung des Eichenweges sei außerdem
kein
Ausbau, stellte der BM klar.
Ergebnis:
Der
Antrag wurde durch die SVV zum Beschluss 15/05/2004 erhoben.
Nachschlag
(15.05.2004):
Die
Sanierung erfolgte planmäßig, jedoch nur in einem
Teilbereich des Eichenweges. Für den restlichen Abschnitt
wurde
die STRABAG öffentlich verantwortlich gemacht. Zum aktuellen
Stand
können Sie sich hier
informieren.
DS
79neu/2004:
Baumpflanzplanung der Stadt Teltow
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 07. SVV am 12.05.2004):
Die
SVV möge beschließen: Die Verwaltung wird
beauftragt, dem
Planungs- und Bauausschuss einen Baumpflanzplan für die
jeweilige
Pflanzperiode der Stadt Teltow (Innen- und Außenbereich)
mindestens einen Monat vor der Pflanzperiode vorzulegen und mit dem
Ausschuss abzustimmen.
Baumfällungen werden aktuell vor Durchführung der
Maßnahme dem Planungs- und Bauausschuss schriftlich
mitgeteilt.
Begründung:
In der letzten Zeit
kam es in der Teltower Bürgerschaft immer wieder zu
Beschwerden
über Baumfällungen und Pflanzstandorte.
Um mehr Transparenz für die einzelnen Maßnahmen zu
erreichen, ist es notwendig, dass der Planungs- und Bauausschuss bei
der Entscheidungsfindung mit einbezogen wird.
Diskussion im Vorfeld:
Das Thema wurde sehr intensiv im
Bauausschuss am 23.03.2004 vorbesprochen, die Beschlussvorlage an die
SVV wurde am 20.04.2004 einstimmig empfohlen.
Die Bürger beschwerten sich vor allem
darüber, dass viele Entscheidungen des Grünamtes
nicht
nachzuvollziehen sind. Schon in der Fragestunde auf der 5. SVV am
10.03.2004 und Briefen an die Fraktionen hatten mehrere Teltower
Bürger ihren Unmut über "willkürliche"
Abholzmaßnahmen zum Ausdruck gebracht.
Während
der Bauamtsleiter wie
gewöhnlich die Vorwürfe als "pauschal und nicht
konkret"
abtat, prangerte die B.I.T. an, dass die Verwaltung das Engagement der
Bürger für die Stadt nicht einsehen will und es
ständig
ignoriert. Da die Bürger sehr wohl sachbezogen argumentieren,
muss
mit deren Meinungen künftig konstruktiver umgegangen werden.
Das Grünflächenamt entschuldigte sich
schließlich
für gewisse Misstöne und gelobte, das Potenzial der
Bürger in Zukunft besser zu nutzen. Alles in allem liegt es an
einem erheblichen kommunikativen Defizit zwischen Verwaltung und
Bürgern, da Maßnahmen oft nicht klar ersichtlich
sind und zu
kurzfristig durchgeführt werden. Auch liegen die Kompetenzen
nicht
immer bei der Stadt Teltow, sondern auch bei Kreis- und
Landesbehörden, also beim jeweiligen Eigentümer, was
zusätzliche Probleme schafft. Das betrifft
sowohl Fällungen als auch Neupflanzungen
gleichermaßen.
Als
schlechte Beispiele der
letzten Zeit, die in Verantwortung der Stadt liegen, gelten die
Fällungen von 25 Straßenbäumen
in der Walther-Rathenau-Straße, die ihre Lebenszeit noch
nicht
erreicht hatten (Begründung = unzureichende Standortsicherheit
?!), und Neuanpflanzungen von ungeeigneten Bäumen in der
Weser-
und Rheinstraße,
was den Bürgern nur schwer zu
vermitteln ist.
Ergebnis:
Der Antrag wurde
einstimmig durch die SVV
zum
Beschluss 07/07/2004 erhoben.
DS
80/2004: Erhalt der Schulformen
im
Sekundarbereich in der Region Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 06. SVV am 07.04.2004):
Die
SVV möge beschließen: Die SVV der Stadt Teltow
fordert das
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes
Brandenburg
auf, eine Ausnahmegenehmigung für die Realschule Teltow zur
Errichtung einer Klasse der Jahrgangsstufe 7 für das Schuljahr
2004/2005 zu erteilen.
Begründung:
(zum Problem
Realschule können Sie sich hier
informieren)
Diskussion:
Da es ein gemeinsamer
Antrag aller
Fraktionen war, erfolgten zustimmende Abgaben von Statements durch die
Fraktionen der FDP, PDS, B.I.T. und SPD. Die FDP wird zu diesem Problem
auch auf Kreistagsebene wirksam werden, während auf Initiative
der
B.I.T.-Fraktion der zunächst weich formulierte Beschlusstext
in
die oben zitierte verschärfte Form gebracht wurde.
Ergebnis:
Der
Antrag wurde einstimmig durch die SVV zum Beschluss 03/06/2004 erhoben.
DS
84/2004: Sachstand
zur eGovernment-Kooperation in der Region
Inhalt
(Anfrage
zur 07. SVV am 12.05.2004):
Begründung:
Im Hinblick auf die derzeitigen
Aktivitäten um die Bildung eines Mittelzentrums in der Region
Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf und/oder eine spätere Fusion
liegt
es nahe, dass auch die verwaltungstechnische Basis der drei Gemeinden
auf ein gemeinsames Niveau gebracht werden muss. Wie auch in den
anderen Gemeinden wurde in Teltow ein mehrstufiges DV-Ausbauprogramm
auf den Weg gebracht.
Ohne jedoch Stahnsdorf in die Verhandlungen mit einzubeziehen und quasi
an den Parlamenten vorbei schlossen Teltow und Kleinmachnow bereits im
Oktober 2003, also noch in der vergangenen Legislaturperiode, eine
öffentlich-rechtliche "Vereinbarung zur interkommunalen
Zusammenarbeit bei der Informationstechnik und -übertragung"
(Beschluss 04/56/2003) ab. Dieser Schnellschuss führte dazu,
dass
sich Teltow dem durch Kleinmachnow favorisierten DV-System anschloss,
obwohl Teltow zunächst auch das durch Stahnsdorf favorisierte
„innovative“ System einführen wollte. In
Stahnsdorf
war man
jedenfalls nicht bereit, ein "altes" System einzuführen
sondern
setzte auf die "innovative" Lösung. Deshalb gab es am 10.
Dezember
2003 auch keine gemeinsame Zusammenkunft zwischen den Gemeinden mehr,
um noch einen Konsens zu finden - ein schwerer Schlag gegen die
regionale Zusammenarbeit, der in krassem Gegensatz zu den aktuellen
Beteuerungen der Bürgermeister bzgl. des Mittelzentrums steht !
Am 09.03.2004 wurde schließlich die Vereinbarung zur
Kooperation
zwischen Stahnsdorf und der Deutschen Telekom als Lieferant des
"eGovernment"-Systems vorgestellt. Stahnsdorf versteht sich dabei als
auch vom Kreis unterstützte Pilot-Kommune und lud die anderen
Gemeinden nochmals ein, sich diesem System anzuschließen. Die
B.I.T. ist auch aus finanziellen Gründen der Meinung, dass
ernsthaft mit Stahnsdorf zu verhandeln ist und vor allem das Parlament
und seine Ausschüsse mit einzubeziehen sind, denn
schließlich geht es um die künftige gemeinsame
Verwaltungsstruktur in der Region unter effektivem Einsatz der
erforderlichen Mittel.
Antwort:
Die schriftlichen
Antworten
wurden zur 8. SVV am 16.6.2004 als Info-Vorlage 19/2004 ausgereicht.
Bezgl. Anfrage
1 wurde
mitgeteilt, dass es
sich bei
der Vereinbarung um eine nicht genehmigungsbedürftige
Kommunale
Arbeits-Gemeinschaft handelt.
Bezgl. Anfrage
2 wurde unserer
Meinung nach wider besseres Wissen nur von Überlegungen zur
Einführung und Ausschreibungen zur Beschaffung eines
eGovernment-Systems abgestellt, während bezgl. Anfragen 3 und 4
auf nur lockere
Gespräche und keine Verhandlungen mit Stahnsdorf verwiesen
wird. Auf
entspechende Nachfrage
zu den Widersprüchen
bei der Beantwortung dieser zusammenhängenden Fragen unter
Berücksichtigung des in der Begründung dargestellten
Zeitablaufes gab der Bürgermeister bekannt, dass die
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet wegen zu hoher Kosten nun doch nicht
mit Kleinmachnow sondern mit Stahnsdorf weitergeführt werden
soll.
Hierzu
müssten nun intensive
Kontakte aufgenommen werden.
Bezgl. Anfrage
5 wurde auf die
software-technischen Möglichkeiten bei der Anpassung
unterschiedlicher Software verwiesen. Unsererseits ist aber
erneut auf die
Kostenfrage hinzuweisen, da Anpassungsarbeiten bei unterschiedlichen
Systemen erfahrungsgemäß nicht zum Nulltarif zu
erhalten
sind und gleichartige Systeme diese Problematik von vornherein
minimieren.
Bezgl. Anfrage
6 argumentiert
die Verwaltung mit regelmäßigen Informationsvorlagen
über die regionale Zusammenarbeit und mit dem Beschluss
04/56/2003. Die B.I.T. ist der
Meinung, dass bei der vorgesehenen Zusammenarbeit mit Stahnsdorf
entsprechende Vereinbarungen im Vorfeld in der SVV diskutiert werden
müssen, um den chaotischen Verlauf der Zusammenarbeit mit
Kleinmachnow nicht noch einmal zu praktizieren und damit weiterhin Zeit
und Kosten zu sparen.
DS
85/2004: Sachstand
zu einer modernen bürgerfreundlichen Verwaltung
Inhalt
(Anfrage
zur 07. SVV am 12.05.2004):
Begründung:
Die im Jahre 1999 (Beschluss
03/14/1999) angeschobene, dringend notwendige Evaluierung der
rechentechnischen Ausstattung der Teltower Stadtverwaltung trug bereits
gewisse Früchte bezüglich einer Modernisierung der
Inhalte
und der Technik. Ein mehrstufiges DV-Ausbauprogramm konnte auf den Weg
gebracht und inzwischen auch in Teilen realisiert werden (z.B.
Informationen im INTERNET). Im Zuge der äußerst
angespannten
Haushaltslage ist es angeraten, die moderne Technik noch
stärker
für eine effektive, vor allem interaktive, Arbeit in der
Verwaltung und im Umgang mit den Bürgern und Abgeordneten
einzusetzen.
U. a. ist der Aufwand für die Betreuung der Abgeordneten,
sachkundigen Bürger, etc., durch das SVV-Büro dadurch
sehr
hoch, dass sich für die zahlreichen Sitzungen ein enormer
Aufwand
für die Ausreichung schriftlicher Unterlagen ergibt (hoher
Zeit-,
Papier- und Porto-, Lagerungs- und Archivierungsaufwand). Da ein
großer Teil der Ansprechpartner inzwischen per Computer
und/oder
e-mail erreichbar ist, würde sich durch Nutzung dieser Medien
eine
Ersparnis für den Verwaltungshaushalt und effektivere
Archivierung
sowohl in der Verwaltung als auch bei den Angesprochenen erreichen
lassen. Die Erzeugung der Dokumente in Papierform könnte
langfristig minimiert werden.
Antwort:
Die schriftlichen
Antworten wurden zur 8.
SVV am 16.6.2004 als Info-Vorlage 20/2004 ausgereicht.
Bezgl. Anfrage
1 wurden die
bekannten Möglichkeiten aufgezählt; als Neuerung ist
die
Beschaffung und Installation eines Bürgerterminals noch
für
2004 vorgesehen, wobei als
favorisierter Standort das neue Rathaus in der
Kuppelmayr´schen
Siedlung genannt ist. Wir begrüßen diese Neuerung
sehr, weil
dadurch auch die Mitbürger ohne eigene elektronische
Kommunikationsmittel die Gelegenheit erhalten, elektronisch zu
kommunizieren. Inakzeptabel ist
allerdings der Hinweis auf das neue Rathaus, das frühestens im
Jahr 2006 bezugsfähig ist. Hier ist eine andere Alternative
zwingend notwendig, um die geplante Investition nicht in den Sand zu
setzen ! Auf Nachfrage
zur 8.
SVV präzisierte der 1. Beigeordnete, dass die Beschaffung des
Bürgerterminals aus Kostengründen in das Jahr 2005
verschoben
wird, allerdings eine akzeptable Übergangslösung
für die
Aufstellung und Installation könne zur Zeit nicht
präsentiert
werden - also wieder nichts
mit elektronischer Bürgernähe für alle im
Jahre 2004 und
2005 !
Bezgl. Anfrage
2
plädieren wir vor allem aus Kosten- und
Archivierungsgründen
für eine schnelle Umsetzung der Idee, denn die erreichbaren
Stadtverordneten dürften bereits zu einer deutlichen
Kostenreduzierung führen. Der
aktuelle Stand wird derzeit aufbereitet.
Ergänzung
von der 11. SVV am 13.10.2004:
Die
CDU ging mit ihrem Antrag DS 183/2004 noch einen Schritt weiter, indem
sie zur Schaffung von Transparenz für den Bürger
über
die Arbeit der Stadtverordneten die Veröffentlichung der
SVV-Niederschriften im INTERNET verlangte. Dieser Forderung konnte sich
die B.I.T. inhaltlich nur anschließen, jedoch wurde der
Antrag
ohne Mehrheit (11/11/1) durch die SVV abgelehnt.
Insbesondere
die SPD hatte gegen diesen Vorschlag polemisiert.
DS
96/2004:
Satzung der Stadt Teltow über die Erhebung von
Straßenbaubeiträgen (Straßenbaubeitragssatzung)
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 08. SVV am 16.06.2004):
Die
SVV möge beschließen: Die Satzung der Stadt Teltow
über
die Erhebung von Straßenbaubeiträgen
(Straßenbaubeitragssatzung) wird in der beigefügten
Fassung
beschlossen.
Begründung:
Anlass der Beschlussvorlage ist die
Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Brandenburg
(KAG Bbg) durch Artikel 5 des Zweiten Gesetzes zur Entlastung der
Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 17. Dezember 2003. Weiterhin
wurde die derzeit geltende Rechtsprechung in die neue Satzung
eingearbeitet.
Die Höhe der Anteile der Beitragspflichtigen wurde nicht
verändert, so dass durch die Neufassung der Satzung keine
höheren finanziellen Auswirkungen für die
Grundstückseigentümer entstehen.
Gemäß § 18 KAG Bbg ist die Stadt zumindest
in dem
folgenden Punkt 7. (Beitragspflichtigkeit des Nutzers) angewiesen, die
Satzung an die neue Rechtslage bis zum 30.06.2004 anzupassen.
Wesentliche
Veränderungen gegenüber der alten
Straßenausbaubeitragssatzung:
-
Formale Änderung = Aus
"Straßenausbau" wird "Straßenbau".
-
Für Grundstückszufahrten
kann eine separate Satzung erlassen werden, was in Teltow geschehen ist
(DS 95/2004).
-
In der Satzung wird der
Gemeindeanteil am veranschlagten Beitragsaufkommen angegeben.
- Die Tiefenbegrenzungsregelung wurde wegen Unzulässigkeit im
unbeplanten Innenbereich komplett herausgenommen, d.h. die gesamte
Grundstücksgröße wird für die
Beitragserhebung
herangezogen. In diesen Zusammenhang beträgt die
Beitragspflicht
neben weiteren Regelungen z.B. für
Grundstücksflächen im
Außenbereich wegen des geringeren wirtschaftlichen Vorteils
nur
1/50 (für Wald) bzw. 1/25 (für Ackerland).
- Die neue Definition des Vollgeschosses gem. § 2 der
Brandenburgischen Bauordnung vom 1.9.2003 wurde komplett eingearbeitet.
- Die bisherige "angemessene" Vorausleistung zu Beginn der sichtbaren
Baumaßnahmen wurde verschärft, indem
Vorausleistungen bis
zur "voraussichtlichen Gesamt-Beitragsschuld" verlangt werden
können.
- Die Entstehung der Beitragspflichtigkeit bezieht sich neu auf den
Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides und nicht mehr auf den
Zeitpunkt der Beitragsfälligkeit.
Diskussion:
Die B.I.T.
erklärte sich mit den vorgesehenen Umsetzungen der
Änderungen
des KAG Bbg in der neuen Satzung nicht in vollem Umfang einverstanden,
da im Gegensatz zur Begründung sehr wohl neuerliche
Belastungen
auf einen Teil der Grundstücksnutzer zukommen werden.
Das betrifft zum einen die Aufhebung der Tiefenbegrenzungsregelung, die
vor allem für Besitzer von Eckgrundstücken eine
unbillige
Härte bedeutet. Der Vorschlag, für diese
Grundstücke
einen festgelegten Abschlag für die
Grundstücksgröße in
Übereinstimmung mit
entsprechender bundesweiter Praxis einzuführen, wurde bereits
im
Vorfeld durch die Verwaltung mit der Argumentation, dass diese
Grundstücke besonders preiswert sind, weil sie sich nicht
vermarkten lassen, abgeschmettert.
Zum anderen wurde vorgeschlagen, einen definierten Prozentsatz
einzuführen, der die Höhe der Vorausleistung bzgl.
der
voraussichtlichen endgültigen Beitragsschuld festschreibt, da
mit
der verwaschenen "Kann"-Regelung keine Transparenz der
Verwaltungsentscheidung gewährleistet ist. Auch dieser
Vorschlag
im Sinne der Teltower Bürger wurde abgewiesen.
Ergebnis:
Der
Antrag wurde schließlich durch die SVV u. a. gegen die
Stimmen
der
B.I.T.
zum Beschluss 12/08/2004 erhoben (Abstimmung
17/7/2).
DS
125/2004: Radweg vom
Grashüpferviertel
in Stahnsdorf zum S-Bahnhof in Teltow
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 08. SVV am 16.06.2004):
Die
SVV möge beschließen: Der Bürgermeister
wird beauftragt
zu prüfen, ob eine vorgezogene Ausbaumöglichkeit des
Radweges
von der Ortsgrenze Stahnsdorf bis zum S-Bahnhof Teltow auf dem Buschweg
möglich ist.
Begründung:
Im Rahmen des Radwegekonzeptes der Lokalen Agenda 21
Teltow ist u.a.
ein Radweg von Stahnsdorf nach Teltow über den Buschweg
geplant.
Die Gestaltung dieses bereits vorhandenen Weges als Wegeverbindung
zwischen der Iserstraße und der Ruhlsdorfer Straße
als
attraktiver Rad- und Wanderweg erleichtert den Weg zum Gymnasium und
zur Gesamtschule sowie zur S-Bahn für alle Anwohner der
Iserstraße und Umgebung.
Die stellt gleichzeitig einen Beitrag zur Schulwegsicherung dar.
Die Befestigung dieses Weges mit einer wassergebundenen Decke
würde eine Maßnahme zum Radwegekonzept der Stadt
Teltow
bedeuten.
Im Rahmen der Untersuchung wäre weiterhin zu prüfen,
ob die
Ruhlsdorfer Straße zwischen Reiterhof und
Gonfreville-Straße mit einem "Notradweg" versehen werden
könnte (ca. 100 m).
Die Zukunftswerkstatt Stahnsdorf ist bemüht, diesen Radweg in
Stahnsdorf bis zum Grashüpferviertel zu realisieren.
Die gesamte Maßnahme wäre auch ein Beitrag zur
Naherholung
und es wäre begrüßenswert, wenn sie im
Zusammenhang mit
der Eröffnung der S-Bahn in Teltow realisiert werden
könnte.
Diskussion:
keine
Ergebnis:
Der
Antrag der B.I.T. wurde durch die SVV bei drei Stimmenthaltungen zum
Beschluss 06/08/2004 erhoben.
Beschlussrealisierung
(Vorlage 26/2004 zur
9. SVV am
11.08.2004):
Wie zu erwarten, fiel
die Prüfung
zur
vorgezogenen Ausbaurealisierung des Buschweges negativ
aus.
Das Bauamt begründete dies mit folgendem Statement:
"Eine
vorgezogene
Ausbaumöglichkeit des Radweges von der Ortsgrenze Stahnsdorf
bis
zum S-Bahnhof Teltow auf dem Buschweg ist kurzfristig nicht
möglich, weil sich die zur Zeit tatsächlich genutzten
Wege
nicht immer auf den entsprechenden Wegflurstücken der Stadt
Teltow
befinden.
Bei
der Neueinrichtung eines Weges
müssen zunächst Haushaltsmittel seitens der Stadt
Teltow
für die Vermessung zum Ansatz gebracht werden. Die Kosten
für
den notwendigen Kauf von Grundstücken und den Ausgleich von
Gehölzen lassen sich erst nach der Vermessung ermitteln.
Für
den westlichen Anschluss von Stahnsdorf an die Iserstraße ist
in
Abstimmung mit der Stadt Teltow die entsprechende Anbindung durch die
Gemeinde Stahnsdorf zu gewährleisten."
Die
Kostenschätzung
beläuft sich auf ca. 37 T€ Vorbereitung, 110
T€
Ausbaukosten und
Folgekosten zur Unterhaltung. Da
der Weg mit dem Verkehrsentwicklungskonzept und der Konzeption der
Lokalen Agenda 21 übereinstimmt, wird das Projekt zwar
grundsätzlich befürwortet, jedoch die angespannte
Haushaltslage und das noch nicht vorliegende Teltower Rad-, Reit- und
Wanderwegekonzept lassen eine kurzfristige Lösung nicht zu.
Mit dem lässigen Fazit: "Das vorhandene Wegenetz ist
sicherlich
nicht in befriedigendem Zustand, kann aber genutzt werden" wird auch
dieses Problem schließlich mit Scheinargumenten durch den
AGENDA-Koordinator der Stadt selbst vom Tisch gefegt. Damit bleibt die
Stadtverwaltung ihrem
Prinzip treu, Vorschläge der Bürger
erst
einmal grundsätzlich abzulehnen,
indem man nachweist, dass etwas nicht geht, anstatt darüber
nachzudenken, wie man vielleicht eine Realisierung ermöglichen
könnte !! Das ist bei diesem Projekt besonders frustrierend,
da
die aktive Unterstützung durch Bürgergruppen avisiert
war,
d.h. die angesetzten Kosten dürften deutlich niedriger
anzusetzen
sein !
Dieses
mehr als merkwürdige Verhalten zum
Umgang der Stadtverwaltung mit Bürger-Engagement war auch
Gegenstand einer persönlichen Erklärung
der
B.I.T.-Fraktionsvorsitzenden vor der 09./10. SVV
im
August/September 2004.
DS
145/2004:
Erwerb der notwendigen Grundstücke zur Realisierung von Teilen
des
GOP I "Ehemaliger Grenzstreifen"
Beschlussvorschlag (Antrag
zur 09. SVV am 11.08.2004 - nichtöffentlicher Teil):
Die SVV möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt,
umgehend
Maßnahmen für den Erwerb derjenigen
Grundstücke durch
die Stadt Teltow zu veranlassen, die lt. Grünordnungsplan I
"Ehemaliger Grenzstreifen" (GOP I) für die bauliche Anlage der
Zuwegungen zu dem in Kürze fertiggestellten
Untertunnelungsbauwerk
im Zuge der S-Bahntrasse nach Teltow Stadt und der Anhalter Bahn am
Berliner Zollweg zwingend notwendig sind.
Begründung:
Diskussion:
keine
Ergebnis:
Der
Antrag der B.I.T. wurde durch die SVV bei zwei Stimmenthaltungen zum
Beschluss 12/09/2004 erhoben.
1)
Wie hoch
beliefen sich die Kosten des Altstadtfestes
2004 im Vergleich zu den beiden vorangegangene Altstadtfesten 2002 und
2003 ?
2)
Wie wird
künftig der Alkoholausschank an Jugendliche
kontrolliert und verhindert, dass der Alkoholausschank nicht in der
Nähe von
Kinderattraktionen stattfindet ?
3)
Ist eine
gemeinsame Auswertung des Altstadtfestes mit
Stadtverwaltung, Anwohnern und Veranstalter vorgesehen, um
entsprechende
Konsequenzen für das kommende Jahr, insbesondere
bezüglich
des Lärmschutzes
sowie des freien Zuganges für Anwohner und Fahrzeuge mit
Sondergenehmigung,
abzuleiten ?
1)
Wie ist der
aktuelle Stand beim Erwerb der
notwendigen Liegenschaften ?
2)
Aus welchen
Mitteln werden die Zuwegungen finanziert
?
3)
Bis wann ist mit
der Fertigstellung der Zuwegungen zu
rechnen ?
- Breite: 4,75 m bis 5,00 mBegründung:
- Aufbau: 15 cm Recycling-Tragschicht
6 cm Bitumenbinderschicht
4 cm Bitumendeckschicht ohne Bordsteine
8 cm Rasenkanten als Bordsteine nur an Straßeneinmündungen
- Tragfähigkeit bis 40 t
- Konsequente Anwendung von Muldensystemen
- Grundstückszufahrten sind nach Vergabe der technischen Parameter von den Grundstückseigentümern selbst herzustellen.