Windräder im
Teltower Süden vom Tisch (29.05.2005)
-
Windkraft-Investoren "NOTUS Energy" und "Procon" versuchten mit allen
Mitteln, bei Teltow/Stahnsdorf Fuß zu fassen
- Lokale BürgerInitiativen und Parteien lehnen Windräder in
dieser Region prinzipiell ab
- Teltower B-Plan 45 ebnete den Weg zum Windpark nicht
- Ministerium genehmigte Teilplan Wind ohne Gebiet "Westlicher Teltow"
- Investoren ließen Klage fallen
- Verfahren endgültig zu den Akten gelegt
- Umfrage der Regionalen Planungsgesellschaft soll Diskussion
versachlichen
Um
es gleich voranzustellen - damit das in unserer Satzung vorgesehene
Engagement der B.I.T. für ökologisches Denken nicht in
Misskredit gerät
-, setzt sich die Wählergemeinschaft auch weiterhin für den
sinnvollen
(!) Einsatz von alternativen, vor allem regenerativen Energien ein.
Aber schon seit geraumer Zeit schwelt in der Region Teltow/Stahnsdorf
der Unmut gegen die vorgesehene Errichtung von insgesamt 25
großen
Windrädern - 6 Stück in Teltow, 16 Stück in Stahnsdorf,
3 bereits in
Neubeeren (Kreis TF) vorhanden - in den südlichen Ortsbereichen.
Der sogenannte Windpark "Westlicher Teltow"
wurde ursprünglich durch die Regionale Planungsgemeinschaft
Havelland-Fläming als
"Eignungsgebiet" in den Teilplan "Wind" aufgenommen, was bereits im
Jahr 2003 massive Proteste ausgelöst hatte. Da der Teltower
Teilbereich
auch im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, kann die Stadt in der
Planungsphase aber Einfluss auf das ansonsten privilegierte Bauvorhaben
nehmen. Aus diesem Grunde beschloss Teltow am
16.04.2003 für seinen Bereich die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 45,
um Einfluss auf die Gestaltung der Windfarm nehmen zu können. Weil
das
Amt für Immissionsschutz als zuständige
Genehmigungsbehörde in der
Folge dem Antrag der Stadt auf Zurückstellung des Bauvorhabens
nicht
stattgab, wurde eine am 15.12.2003 ausgesprochene
Veränderungssperre
als vermeintlicher "Erfolg" verbucht, der die Planungshoheit der Stadt
wieder hergestellt und die Möglichkeit belassen hätte, den
Windrad-Erbauern zumindest Beschränkungen auferlegen zu
können.
Außerdem hatte das Ministerium für Landwirtschaft,
Umweltschutz und
Raumordnung (MLUR) zwischenzeitlich der Regionalversammlung empfohlen,
auf dieses "Eignungsgebiet" zu verzichten.
Vor allem in Stahnsdorf
machte man sich stark (u.a. durch die Aktivitäten
des Bürgermeisters und die Gründung der sehr aktiven lokalen
BürgerInitiative "Stahnsdorf Süd"), um dieses im Regionalpark "Teltowpark"
gelegene Areal, das im Landesentwicklungsplan als
Ausgleichs- und Erholungsraum für die Region und Berlin
ausgewiesen
ist, zu erhalten und die geplanten touristischen Vorhaben (Schaffung
eines Aussichtspunktes, Ausbau des Schlosses und Parkes
Güterfelde)
nicht durch Windräder zu verunzieren (MAZ vom 08.01.2004). Auch
die B.I.T. hatte nachhaltig bei allen
Beschlüssen ihre Ablehnung zu diesem Bauverfahren bekundet.
Obwohl die Windradbetreiber im Laufe der Aufstellungsphase des B-Plans
45 die Abgeordneten massiv unter Druck
setzten, mussten sie schließlich von ihrer ursprünglichen
Bauhöhe 140m
sukzessive auf nun unter 100m heruntergehen und damit auch von einer
Befeuerung Abstand nehmen. Während sie trotzdem ihr Bauvorhaben
für maximal sechs Anlagen nicht aufgegeben hatten, konnten die
Betreiber eine ersatzweise Rotorverlängerung aber nicht
durchsetzen. Diese Zugeständnisse folgten schließlich aus
den Planungsvorgaben der Stadt Teltow, die nun im Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss zum B-Plan 45 enthalten sind und
unglücklicherweise (?) schon zur 9. SVV am
15.08.2004 in einem Schnellschuss beschlossen wurden (Beschluss
11/09/2004). Zusätzlichen Druck zur Auslegung des B-Planes
übten die Investoren aus, indem sie ein Normenkontrollverfahren
anstrengten, das der Stadt Teltow eine
vorsätzliche Hinhaltetaktik nachweisen sollte.
Pikant an der ganzen Angelegenheit war nun, dass die Ausweisung des Gebietes "Westlicher Teltow" als
Eignungsgebiet für Windkraft bis
heute nicht erfolgt
ist, denn im Gegenteil: Landrat Koch hatte der Regionalversammlung
bereits im Juni 2004 empfohlen, u.a. das Vorranggebiet "Westlicher
Teltow" aus dem Teilplan "Wind" herauszulösen (MAZ vom
23.06.2004).
Damit sollte der Bau von Windrädern in unserer Region sehr
unwahrscheinlich werden, denn, so der Stahnsdorfer Bürgermeister
Enser (CDU),
"die betroffenen Kommunen hätten jetzt ... gute Karten, dem Bau
von Windrädern auf ihrer Gemarkung einen Riegel vorzuschieben".
Parteiübergreifend wurde die Empfehlung mit Befriedigung zur
Kenntnis genommen, denn sowohl das Umweltministerium
als auch Innenminister Schönbohm bedankten sich vor
allem bei den BürgerInitiativen,
die vor allem in Stahnsdorf, aber auch in Teltow, ihren Beitrag
hierfür
geleistet hatten (MAZ vom 24.06.2004). Auch die Vertreter der
Grünen,
die immer besonders vehement für die Nutzung der Windenergie
streiten,
mussten schließlich eingestehen, "dass die
großflächigen Ansammlungen von Windmasten ... die Akzeptanz
für Windräder zerstören" ... und sprachen sich
generell "für einen gesunden Mix von Wind-, Wasser- und
Sonnenkraft" aus (MAZ vom 30.07.2004). Und schließlich setzte
der damalige Minister Birthler auf einer
Wahlkampf-Veranstaltung in Stahnsdorf im August 2004 das
i-Tüpfelchen, als er sich mit den Worten "Die
Streichung des Vorranggebietes ist richtig, weil Windräder
innerhalb
des Berliner Autobahnringes im engeren Verflechtungsraum nichts zu
suchen haben" als Windkraftgegner für diese Region
outete.
Es war deshalb keine Sensation mehr, als die Regionalversammlung der
Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming am
02.09.2004 den Teilplan
"Windenergienutzung" ohne Einbeziehung u.a. des "Westlichen Teltow"
verabschiedete.
Damit sollte eigentlich endgültig klargestellt sein, dass dort
keine
Windräder gebaut werden können. Generell wird es in
Brandenburg aber
dabei bleiben - und hier gehen wir konform -, dass regenerativ erzeugte
Energie gefördert wird, wenn ihre Erzeugung im Einklang mit den
Belangen der Siedlungsentwicklung, des Landschaftsschutzes und dem
Rast- und Brutgeschehen der Vögel steht (MAZ vom 04.09.2004).
Umso absurder und unverständlicher war es
deshalb, dass
die Abgeordneten im Teltower Bau- und Haupt-Ausschuss auf ihren
Sitzungen am 28.09. bzw. 04.10.2004 nun mehrheitlich empfahlen,
einer Ausnahmeregelung für die Fa. NOTUS, die diese schon am
06.03.2004
beantragt hatte, bzgl. der
Veränderungssperre für den B-Plan 45 vom 15.12.2003 das
gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen. Obwohl die SVV diese Empfehlung - sicher
gegen die
Stimmen der B.I.T. - nicht sanktioniert hat, hätten eventuell
doch noch Windräder bei
Teltow-Ruhlsdorf entstehen können, obwohl dieses Areal
dafür nicht mehr
ausgewiesen ist. Der Teltower Bürgermeister sah jedoch -
sicher auch
unter dem Druck des drohenden Normenkontrollverfahrens - keinen
Handlungsspielraum mehr, denn da der Investor "NOTUS Energy" sich den
Vorgaben des B-Plans untergeordnet habe, gebe es keine baurechtliche
Handhabe gegen die Errichtung der Windräder (MAZ vom 06.10.2004). Diese insgesamt irrwitzige Entscheidung mochte
verstehen, wer will - wir konnten sie nicht
nachvollziehen !!!
Ein erstes
positives Ergebnis zu diesem Fall lag dann mit der Genehmigung des
Teilplanes "Wind" vom 21.12.2004, der
nun das Gebiet "Westlicher Teltow" nicht mehr auswies, durch
das jetzige Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung vor (MAZ vom 07.01.2005).
Inzwischen
haben auch die Kläger ihre Normenkontrollklage endgültig
zurückgezogen (PNN vom 03.03.2005). Aber nachdem die Antragsunterlagen zur Baugenehmigung dem
von der Stadt genehmigten Bebauungsplan angepasst wurden, war das Genehmigungsverfahren für das beantragte
Bauvorhaben noch lange nicht vom Tisch - denn: Kann das Land den Bau verwehren, wenn die Stadt
Teltow dem Bau nun offiziell zugestimmt hat ??!!
Im
Ergebnis dieser verfahrenen Situation hofften
nun alle beteiligten Kommunen wie das Kaninchen vor der Schlange
darauf, dass
die Landesregierung letzlich ein Machtwort spricht und die Errichtung
von Windkraftanlagen außerhalb der Vorranggebiete nicht zulassen
wird !
- Und zum Glück kam es auch
so, wie Bürgermeister Schmidt vor der 17. SVV am 18.05.2005
verkünden konnte, d.h. die Genehmigung für die Errichtung der
Windräder südlich von Teltow wurde nicht erteilt und das
Verfahren endgültig zu den Akten gelegt (MAZ vom 24.05.2005).
Da es offensichtlich in der gesamten
Region der Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming sehr kontroverse
Ansichten zu dieser regenerativen Energie-Erzeugung gibt, die in
Brandenburg immerhin 20 % ausmacht, soll nun eine großangelegte
Meinungsumfrage gestartet werden, an der alle Interessengruppen
(Investoren, Planer, Kommunen, Anwohner) beteiligt werden (MAZ
vom 20.05.2005). Durch eine Versachlichung der
Diskussion um die Windkraft will man erreichen, dass mögliche
Reserven auch erschlossen werden.
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