Lärmschutz bleibt Teltower Thema (28.04.2007)
Seit 10.12.2006 rauschen bis zu fast 200 Züge am Tag durch den Teltower Regionalbahnhof
- Mehr als 6000 Teltower müssen mehr als zulässigen Lärm ertragen - Bürger zeigen nur geringes Interesse
- Teltower Osten unverhältnismäßig stark durch Anhalter Bahn belastet
- Lokale BI "Lärmschutz Anhalter Bahn Teltow" gebildet
- 2. Forum hat stattgefunden, leider ohne Vertreter der DB AG - Unterschriftenaktion gestartet
- Vorbereitung des 3. Lärmschutz-Forums am 14. November 2005
- 1 Mrd. € Steuergelder für US-Logistik, aber keine Mittel für sinnvollen Lärmschutz !
- Wie soll es weitergehen ? - Zunächst mit einem "Offenen Brief" an die Bundeskanzlerin !
- Hoffnung auf zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wieder gedämpft
- Bundeskanzlerin und Bundespolitiker weitgehend sprachlos
- Weitere Aktivitäten der "Lärmschutz-Initiative"
- Neue Hoffnung erneut enttäuscht
- Rechtsmittel werden nun erwogen
- Interessen-Gemeinschaft Lärmschutz Teltow am 17.04.2007 gegründet
Anlässlich
der AGENDA-Ausstellung fand
am 13.7.2005 ein Vortrags-Abend zum Thema "Lärmminderung
und Luftreinhalteplan Teltow" im Teltower
Bürgerhaus statt, in dessen Verlauf der Mitarbeiter der von
der Stadt Teltow beauftragten Berliner Firma "KommunalData", Herr Dr.
Schneewolf, eine erste Zusammenfassung der
Untersuchungsergebnisse zur Erarbeitung eines Lärmminderungs- bzw.
Luftreinhalteplanes vorstellte.
Wir
freuen uns, dass nach nunmehr 7 (!) Jahren Anlaufzeit diese
Untersuchungen abgeschlossen und der Stadt
Ende Februar 2006 übergeben wurden. Für die
ursprünglich durch die B.I.T. bereits im Jahre 1999
aufgestellte Forderung nach solchen Untersuchungen (Beschluss
05/13/1999) brauchte es immerhin vier Jahre, bis die entsprechenden
Mittel im Jahr 2003 in den Haushalt eingestellt wurden. Da sich der
amtierende Bürgermeister im Gegensatz zu seinem Amtsvorgänger
positiv für die Durchführung der Untersuchungen einsetzte,
kam es schließlich zu einer Beauftragung der Firma
"KommunalData", an der das Plenum der Lokalen AGENDA ´21
maßgeblich beteiligt war. Außerdem hat sich inzwischen
die Gesetzeslage deutlich verändert, denn seit 24. Juni 2005 ist
es geltendes Bundesrecht, dass Städte in Ballungsräumen und
solche mit Straßen, auf denen jährlich mehr als drei
Millionen Fahrzeuge verkehren, zur Ausarbeitung eines
Lärmminderungsplanes verpflichtet sind. Letzteres trifft nach
Aussagen Schneewolfs für die Teltower Hauptverkehrsachsen zu (MAZ
vom 15.07.2005). Ähnliche Regelungen bestehen auch für die
Luftreinhaltung, so dass es sinnvoll war, einen Luftreinhalteplan
parallel zu erarbeiten. Trotz erheblicher Verspätung ist Teltow
dadurch vielen Städten mit ähnlichen Problemlagen immer noch weit
voraus.
Am 08.12.2005 wurde den Abgeordneten der Teltower SVV der vorläufige Endbericht zur "Lärmminderungs-
und Luftreinhalteplanung Teltow" übergeben und diskutiert. Ursprünglich sollten die Ergebnisse der "KommunalData"-Untersuchungen der
Teltower Öffentlichkeit in einem geplanten Diskussions-Forum bereits Anfang 2006
zugänglich gemacht werden. Durch
Einwendungen auf der HA-Sitzung vom 12.12.2005 erfolgte
schließlich im Laufe des Februar 2006 eine Überarbeitung des
Endberichtes, der nun nach erneuter Vorlage vom Bau-Ausschuss (am 21.03.2006) und vom Haupt-Ausschuss (am 10.04.2006) als Grundlage für die verfahrenstechnisch vorgesehene
Bürgerinformation gebilligt wurde. Danach wird sich dann ein noch ausstehender
Selbstbindungsbeschluss in der SVV anschließen. Die öffentliche
Vorstellung des Planes, mit dessen Verschleppung sich die B.I.T. nicht
einverstanden erklärt, zog sich schließlich noch bis Ende
Oktober 2006 hin, obwohl man uns auf eine entsprechende
Anfrage (AF 118/2006) zur 27. SVV am 21.06.2006 einen früheren Termin genannt hatte !
Die Endergebnisse bestätigen die
bereits im Juli 2005 gemachten Aussagen in jeder Hinsicht. Zusätzlich
wurden u.a. auch neueste Berechnungen zur Schallimmission an der
neugebauten S-Bahntrasse sowie schließlich ein Schallimmissionsplan - getrennt nach Tag- und Nachtdaten - gemeinsam für alle Verkehrsträger veröffentlicht.
Straßenlärm übersteigt zulässiges Maß auf Teltows Magistralen
Als wichtiges Ergebnis
der Untersuchungen
bleibt, dass z.B. am Ruhlsdorfer Platz und in
Teilen der Mahlower und Potsdamer Straße im unmittelbaren
Straßenbereich, den ja durchaus viele Fußgänger und
Radler frequentieren, Tagesdurchschnittswerte
von 80 dB(A) erreicht werden. Lt. Gesetz sind in den anliegenden
Wohngebieten am Tage nur 59 dB(A) bzw. in Misch- und Kerngebieten
nur 64 dB(A)
zulässig, aber mehr
als 3500 Einwohner Teltows (ca. 18 %) müssen Tag und Nacht
Lärm über diesen
nach der 16. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (16. BImSchV) zulässigen Wohngebiets-Werten ertragen, während für mehr
als 2800 Einwohner davon (ca. 14 %) sogar noch der Nacht-Richtwert
für Misch- und Kerngebiete überschritten wird. (Die gesundheitlichen Schädigungen beginnen tags bei 65 dB(A) bzw. nachts bei 55 dB(A).) Die
höchsten Immissionspegel treten danach an der Potsdamer Straße
(Maximalwert = 68 dB(A)), der Mahlower und Ruhlsdorfer Straße
sowie an der Lichterfelder Allee auf. Mehr als 1800 Menschen (ca. 9 %)
müssten bei ganztägiger Beschallung sogar mit einem
erhöhten Herzinfarktrisiko rechnen.Es
wurde ferner festgestellt, dass etwa 40 % des Lärms von
Durchgangsverkehr erzeugt wird und die Schaffung des Spangensystems
insgesamt keine Verbesserung, sondern lediglich eine Verlagerung der
Lärmimmission in zur Zeit noch wenig bebaute Flächen ergibt.
Im Rahmen der Untersuchungen wurden
auch Vorschläge gemacht, wie
die Probleme vermindert werden könnten. So werden teilweise neue
Straßenbeläge, die Einrichtung von Pförtnerschaltungen
an Lichtsignalanlagen sowie eine sicher nicht unumstrittene
Einführung der Tempo-30-Regelung
für komplette oder Teilstrecken an den Hauptverkehrsadern
Mahlower Straße, Potsdamer Straße, Ruhlsdorfer Straße, Lichterfelder Allee und Teltower Straße (Ortsteil Ruhlsdorf) empfohlen.
Kurzfristig sind deshalb folgende Maßnahmen zu realisieren:
- Die
entsprechenden Gremien haben sich in nächster Zeit mit den
Lösungsvorschlägen auseinanderzusetzen, wobei sich
die B.I.T vor allem bei der Optimierung der
innerstädtischen Verkehrsbeziehungen,
wie bereits begonnen,
weiterhin aktiv einbringen wird. Zentrale Handlungsobjekte bleiben dabei die
künftige Gestaltung des Ruhlsdorfer Platzes mit seinen
Verkehrsbeziehungen sowie die Umsetzung des Radwegeplanes !
- Auch für die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs wird
plädiert, um immissionsärmere Alternativen anstelle des
Individualverkehrs zu etablieren. Auch hier bringt sich die B.I.T. im
Parlament (z.B. DS 78/2005) oder im Rahmen der Lokalen AGENDA (Gruppe "CityBus/ÖPNV") aktiv ein !
- Begleitet durch Einrichtung eines rechnergestützten
Verkehrsfluss-Managements entlang des Straßenzuges Potsdamer /
Mahlower Straße (L76) ist der Verkehrsentwicklungsplan unter
Berücksichtigung der Ergebnisse des Lärmminderungs- und
Luftreinhalteplanes in den Jahren 2006/2007 fortzuschreiben.
- Schließlich wird empfohlen, die Ansprüche der betroffenen
Anwohner auf weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen
gegenüber der Deutschen Bahn AG an den Bahnstrecken der
S-Bahn-Linie S 25 sowie der Anhalter Bahn zu prüfen. Damit konform
gehen die von der B.I.T. unterstützten Bemühungen der seit
September 2005 aktiven "Lärmschutz-Initiative Anhalter Bahn/S25
Teltow". Zum Stand der Dinge kann man sich weiter unten informieren.
Mittel- und langfristig sind weitere Maßnahmen vorzusehen:
- Mit Inbetriebnahme der Nordspange sind weitere
Straßenabschnitte, wie z.B. zwischen den Spangen und dem
Ruhlsdorfer Platz, auf 30 km/h zu begrenzen und durch Installation
einer Wegweisung "Umgehung Innenstadt" zu begleiten. In diesem
Zusammenhang ist dann auch die Ruhlsdorfer Straße zwischen
Ruhlsdorfer Platz und Gonfrevillestraße entsprechend
umzugestalten.
- Schließlich ist die geplante Bogenstraße im Westen der
Stadt in das Gesamtkonzept zu integrieren, so dass die
Innenstadtumfahrung von West nach Ost bzw. Süd von der
Stahnsdorfer W.-Külz-Straße kommend über die
Bogenstraße / Oderstraße (teilweise Nordspange) / Nordspange (noch unbenannt) / Zeppelinufer (Nordspange) / Schönower Straße (Ostspange) / Mahlower Straße (Richtung Osten) bzw. Gonfrevillestraße (Südspange) / Ruhlsdorfer Straße / Ruhlsdorf (Richtung Süden)
möglich wird. An den bis zum Jahr 2006 fertiggestellten Kreiseln
Warthestraße, Zehlendorfer Straße und Lichterfelder Allee
ist dann die Verbindung nach Kleinmachnow bzw. Berlin gegeben.
Die Resonanz der Bürger auf
die Vorstellung der Untersuchungen zur Lärmminderung und
Luftreinhaltung in Teltow am 24. Oktober 2006 im Bürgerhaus war
indessen nur sehr mäßig, obwohl sie spätestens seit
Aufnahme des S-Bahnverkehrs im Februar 2006 für dieses Thema
sensibilisiert sein müssten. Im Verlauf des Abends wurde den Anwesenden aber auch klar, dass es leider keine
rechtliche Handhabe gegen das bestehende Verkehrsaufkommen gibt, "nur bei
Neubau und erheblichen Änderungen an den Straßen kann
dagegen vorgegangen werden", so Schneewolf. Allerdings lässt das
Recht die Bürgerbeteiligung,
hier z.B. in Gestalt der Lokalen AGENDA oder anderer Initiativen,
ausdrücklich zu. Daraus
würden zwingend zumindest passive Lärmschutzmaßnahmen
an der
neu erbauten Ost- bzw. neu zu erbauenden Nordspange und
Bogenstraße, nicht aber an den vorhandenen Straßen,
resultieren. Das
Gesetz, das die vorgelegte Planung fordert, eröffnet vor allem keine
rechtlichen Möglichkeiten gegen Straßen, die nicht in kommunaler Hand sind.
Da die besonders lärmexponierten Straßen entweder dem Land Brandenburg
oder dem Kreis Potsdam-Mitelmark unterstehen, muss sich die Kommune
nach der Erarbeitung eines sogenannten Lärmaktionsplanes bis zum Jahr
2008, der dann dem Bundes-Umweltministerium zu übergeben ist, mit Land
und Kreis über möglicherweise geforderte Lärmschutzmaßnahmen
auseinandersetzen ! Vertreter des auf der Veranstaltung anwesenden
Brandenburgischen Landes-Umweltamtes (LUA), wo ebenfalls eine große
Datensammlung,
die teilweise schon jetzt über das INTERNET abgerufen werden kann,
im Aufbau ist, sicherten hierfür ihre volle Unterstützung zu.
Im Verlauf der angeregten Diskussion
wurde von anwesenden Bürgern auf weitere wichtige Probleme zur
Lärmvermeidung hingewiesen. So wurde durch die Lokale Agenda
´21 in Steglitz/Zehlendorf generell vor weiterem ständigen
Straßenausbau gewarnt, der immer wieder nur neuen Verkehr
produziert. Der Vertreter der B.I.T.
machte auf die kontraproduktiven Kürzungen der
Regionalisierungsmittel des Bundes aufmerksam, durch die die
Stärkung des ÖPNV als wichtige Säule der künftigen
Lärmvermeidung immer mehr in Frage gestellt würde.
Alles in allem war die Veranstaltung sehr instruktiv, brachte aber auch
die Machbarkeitsgrenzen in dieser Problematik deutlich zum Ausdruck, so
dass sich in der Endkonsequenz für den Bürger erneut der
Slogan manifestierte: Außer Spesen nichts gewesen ! - was wir so nicht hoffen wollen.
Ergänzend zu dieser
Problematik sind noch einige Bemerkungen zur Luftreinhaltung zu machen,
die naturgemäß hinter den doch deutlicher spürbaren
Lärmimmissionen zurücktreten. So wurde die höchste
Belastung durch Schadstoffe im Bereich der Potsdamer Straße
zwischen Puschkinplatz und Hollandweg festgestellt. Per Gesetz
ist vorgegeben, dass im täglichen Jahresmittel eine
Schadstoffbelastung von 40 µg nicht überschritten werden
darf. Um die tägliche Belastung für Teltow über den
Zeitraum eines Jahres zu ermitteln, wurde in der Potsdamer Straße
eine entsprechende Messstation installiert. Leider stehen die
täglichen Werte nicht unmittelbar zur Verfügung, so dass erst
nach dem Gesamtzeitraum entsprechende Aussagen möglich werden.
Dabei wird von jahreszeitlich verschiedenen Belastungen ausgegangen,
das häufige Überschreiten der Grenzwerte wird jedoch schon
jetzt erwartet.
Anhalter Bahn produziert enormen Lärm im Teltower Osten
Seit der erfolgten Wiedereröffnung der Anhalter Bahn gibt es ein weiteres
Lärmproblem vor allem für die Anwohner östlich des Bahndamms
(Sigridshorst und östliches Bahnhofsviertel), des Musikerviertels, der Staedtler-Siedlung
sowie des östlichen Zipfels von Seehof. Da während des
Planfeststellungsverfahrens zur Anhalter Bahn als
Schallschutz-Maßnahmen nur die Lärmschutzwände im
Bereich der Parkstraße sowie Anpflanzungen schnell wachsender
Gehölze an der Bahntrasse im Bereich Seehof / Sigridshorst im Rahmen der
Grünausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind, blieben die Anwohner der genannten Quartiere bisher außen
vor.
Vor allem
zugezogene Neubürger im Musikerviertel, die sich hier in
Eigenheimen in bisher ruhiger Lage angesiedelt haben und die
Planfeststellung des Jahres 1996 bisher nicht realisierten bzw.
wohlweislich von den Maklern und/oder der Stadtverwaltung keinen
Hinweis auf den Wiederaufbau der Bahnstrecke erhielten,
wurden durch widersprüchliche Zahlenangaben, die so nicht
einmal in der
ursprünglichen
Planfeststellung angegeben waren, stark verunsichert. Die
größtmögliche Auslastung der Strecke mit einer
möglichen Zugfolge im 5-Minuten-Takt in beiden Richtungen ergibt
ein theoretisches Maximum von 576 täglichen Zugbewegungen. Wichtet
man mit dem üblichen Tages-Auslastungsfaktor von 75 % (d.h. nachts
und in den Tagesrandlagen ist die Zugdichte reduziert),
verbleiben immer noch 432 Zugbewegungen. In der Planfeststellung 1996
wurde von maximal 218 Zugbewegungen, d.h. alle 6 ... 7 Minuten je Stunde im Tagesmittel ein
Zug, ausgegangen. Das bedeutet für Spitzenzeiten 12 Züge je Stunde, also alle 5 Minuten ein Zug ! Durch
die konzeptionellen Änderungen, die nach
bisherigen vorsichtigen Schätzungen eine Steigerung auf maximal
324 Züge wegen der Bedienung des neuen Flughafens
Schönefeld zumindest bis zum Jahre 2012 ergeben
könnten, wäre damit zu rechnen, dass eine Verdoppelung der
Auslastung erreicht wird, d.h. in Spitzenzeiten würden dann
18 Züge je Stunde (alle 3 .. 4 Minuten) verkehren. Das ganze ist vor
allem den Tatsachen geschuldet, dass das ursprüngliche
"Pilzkonzept" erheblich "geschliffen" (= eingeschränkt) wurde und
sich der Wiederaufbau der Dresdener Bahn wohl bis 2012 verzögern
wird. Durch die Entlastung der Berliner
Stadtbahn und den Flughafen-Shuttle-Betrieb müsste bis dahin ein großer Teil
der Züge über die
Anhalter Bahn geleitet werden.
Die DB AG ist nach dem
Planfeststellungsverfahren verpflichtet,
regelmäßig halbjährliche Lärmmessungen durchzuführen. Im Rahmen der Teltower "Lärmminderungsplanung" hat
die Firma "Kommunal Data" auch Daten, die durch
Bahnlärm (S- und Fernbahn) verursacht werden, zusammengestellt.
Durch die vorgesehenen Beschleunigungen bzw. Abbremsungen im Teltower
Bahnabschnitt von 160 auf 200 km/h bzw. umgekehrt ist zusätzlich
mit einem Ansteigen des Erschütterungspegels im
Abstand von etwa 100 m zur Bahntrasse zu rechnen. Die End-Ergebnisse zu den
Lärmdaten wurden im Dezember 2005 erstmals vorgestellt, so dass
den inzwischen in Unterschriftenaktionen darauf
aufmerksam machenden Anwohnern des Musikerviertels, der
Staedtler-Siedlung, aus Sigridshorst und Seehof, die sich am 07.09.2005
zu einer
lokalen
BürgerInitiative "Lärmschutz Anhalter Bahn Teltow"
zusammengeschlossen haben, aktuelles
Material zur Verfügung stehen würde, allerdings sind die Daten durch den langen Verfahrensweg erst seit Oktober 2006 zugänglich worden (siehe auch AF 118/2006) !!
Obwohl die aktuellen Zahlen für die prognostizierten Zugbewegungen noch eine
deutliche
Steigerung erfahren könnten - leider sind konkrete Angaben durch die Vernebelungstaktik der DB AG entweder widersprüchlich oder schwer nachprüfbar (aktuelle Angaben auf Basis veröffentlichter Fahrpläne) -, wurden die Chancen anfangs als sehr gering eingeschätzt, im Teltower Trassenabschnitt noch
Lärmschutzmaßnahmen durchzusetzen. Es dürfte bei der derzeitigen Gesetzeslage kaum gelingen, die
inzwischen zehn Jahre alte Planfeststellung erneut auf den
Prüfstand zu bringen (PNN vom 02.09.2005). Mit diesem Thema setzt
sich seit 2004 auch der Berliner FDP-Bundestagsabgeordnete
Königshaus auseinander. Näheres aus seiner Sicht zur
Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens können Sie unter seiner Web-Adresse <www.hellmut-koenigshaus.de> erfahren.
Bisher waren alle Versuche seiner- und unsererseits, positive Veränderungen zu erwirken, erfolglos ! Im Folgenden informieren wir Sie über das bisher Unternommene und mögliche Erfolgsaussichten.
Gemeinsame Initiative von Bürgern, Politikern und Stadtverwaltung formierte sich
Die Teltower FDP bat die Teltower Bürger zunächst am 02.09.2005 (MAZ vom 01.09.2005)
zu einem "1. Forum für den Lärmschutz" in das Bürgerhaus
Ritterstraße, wo vor allem das MdB Königshaus den etwa 80 Bürgern, die sich
eingefunden hatten, Rede und Antwort stand. Auch
die B.I.T. griff im Vorfeld zahlreiche Bürgeranfragen auf und
unterstützt diese Initiative seitdem aktiv durch entsprechende
Präsenz, Beteiligung an Aktionen und anderen
Maßnahmen der Lokalen Bürger-Initiative, wie z.B. den Merkel-Brief vom 8.2.2006.
Wenngleich die gut besuchte
Veranstaltung - anwesend waren neben den betroffenen Anwohnern auch
der Bürgermeister sowie Vertreter aller politischen
Gruppierungen - streckenweise zu einer Wahlkampfveranstaltung für
die veranstaltende Partei mutierte, wurde jedoch einmütig
herausgearbeitet, dass nur eine konzertierte Aktion aller Teltower
Bürger, politischer Gruppierungen und der Stadtverwaltung zu einem tragbaren
Ergebnis bezüglich der Durchführung von weiteren
Lärmschutzmaßnahmen seitens der DB AG führen kann. Denn
nur politischer Druck kann dieses Problem lösen - der Einlassung
auf einen Rechtsstreit wurden keine realen Chancen eingeräumt (s. a. weiter unten) !
Auf der Veranstaltung
wurde außerdem bekannt, dass erst 2004 die
Planfeststellung von 1996 dahingehend modifiziert wurde, um
Züge von der Anhalter Bahn effektiv in den Südlichen Berliner
Außenring (SBAR) über die sogenannte "Kramer"-Kurve
einfädeln zu können. Eine Beteiligung der "Träger
öffentlicher Belange", also auch der Stadt Teltow, soll es nach
Aussage des Teltower Bürgermeisters dabei nicht gegeben haben, so dass
auch dieser formelle Fakt zum Wiederaufrollen des Planfeststellungsverfahrens
herangezogen werden könnte.
Die Stadt Teltow wurde lediglich 2005 zu einem Sekundärproblem,
einer Gleisverziehung im Teltower Bereich, die allerdings ursächlich mit der
Anbindung an den SBAR zusammenhängt, befragt. Das fiel aber leider niemandem in der Stadtverwaltung auf !? - Und da die Ängste der Anwohner nach Ansicht der DB AG (wie Bahnsprecher Baufeld erwartungsgemäß verkündete) unbegründet
sind, war es in der wenigen noch zur Verfügung stehenden Zeit
von einem dreiviertel Jahr sehr schwer, etwas gegen den drohenden Lärm zu unternehmen.
Die am 07.09.2005 im "Antik-Cafe" nahe des Regionalbahnhofs gebildete Lokale BürgerInitiative "Lärmschutz Anhalter Bahn Teltow" versucht seitdem, die Aktionen, Aktivitäten und Recherchen zu bündeln
und nach Wegen zu suchen, um
schließlich mit der DB AG eine gütliche und allseits
akzeptable Lösung ohne einen jahrelangen nervenaufreibenden
Klageweg zu erreichen.
Zwischen
allen Teilnehmern der Initiative, die sowohl politisch engagiert als
auch aus reinen Privatinteressen in der Initiative aktiv werden, gab es
anfangs Konsen, dass dieses Thema nicht für parteipolitische
Querelen missbraucht werden darf.
Eine
erste Liste mit 203 Unterschriften an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
wurde bereits im September 2005 über den Umweg des Brandenburger
Landes-Umweltamtes auf
den Weg gebracht (MAZ vom 05.09.2005). Die Meinung des EBA kam allerdings in seiner ablehnenden Haltung zur Einladung zum 3. Lärmschutz-Forum deutlich zum Ausdruck.
Weitere Aufgaben der Initiative waren/sind u.a.:
- Fortsetzung der Unterschriftensammlung in ganz Teltow
- Abstecken des Wirkungsbereiches der Initiative mit Gewinnung weiterer aktiver Mitstreiter
- Übergabe einer Petition an Ministerpräsident Platzeck auf der Teltower Wahlveranstaltung am 08.09.2005
- Studium der bisher bekannten offiziellen Unterlagen der DB AG (Planfeststellungen des EBA, neuere Plandaten)
- Zusammentragen von Beweismaterial für den Nachweis formaler Fehler der DB AG
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch Publikationen in Presse und INTERNET
- Aktivierung der Stadtverwaltung
- Erarbeitung eines Forderungskatalogs an Stadtverwaltung und DB AG,
z.B. zur Überprüfung der Nichtigkeit der Planfeststellung
- Einbeziehung anderer Bürger-Initiativen im Bereich der Anhalter
Bahn sowie von Kreis-, Landes- und Bundespolitikern
- Thematisierung der additiven Lärmbelastung durch Anhalter Bahn und S-Bahn im Bereich Seehof/Sigridshorst
- Einbeziehung der gesamten S-Bahn-Trasse in die Forderungen
Zur 20. SVV am 14.09.2005 konnte der Bürgermeister berichten, dass
die Petition an den Ministerpräsidenten überreicht wurde. Platzeck
sagte zwar zu, dass er sich persönlich um dieses
Thema kümmern und kurzfristig
mit (Noch-)Bundes-Verkehrsminister Stolpe erörtern würde. Gleichzeitig
kontaktierte die Stadtverwaltung das Landes-Umweltamt und das EBA, um
sowohl eine Überprüfung der Planfeststellung 1996 wegen der
veränderten Randbedingungen zu verlangen sowie die dort
festgelegten regelmäßigen Lärmmessungen einzufordern (MAZ vom 17.09.2005). Die
konkreten Ergebnisse in dieser Richtung waren allerdings ebenso
ernüchternd wie nichtssagend ! Bei der S-Bahn dauerte es
schließlich bis September 2006, als erst nach energischer
Intervention der Lärmschutz-Initiative Schalluntersuchungen
und Erschütterungsmessungen durchgeführt wurden. Die Daten
konnten erst nach massivem Schriftverkehr gegen Ende des Jahres 2006 eingesehen werden !!! Auch bei der Anhalter
Bahn sind lt. Planfeststellungsbeschluss nach einem halben
Betriebsjahr Messungen durchzuführen, aber auch hier wurden
diese Auflagen bisher nur teilweise (nur Emissionsmessungen) erfüllt
!! Die Einsichtnahme in die im Oktober 2006 bei der DB AG
durchgeführten Messungen über das EBA zu erreichen, zog sich
sogar bis Januar 2007 hin !
2. Forum zum Lärmschutz
Zehn Bürger aus den betroffenen Wohngebieten erklärten sich
spontan bereit, in der Koordinierungsgruppe für Gespräche mit dem Teltower
Bürgermeister mitzuarbeiten und ein weiteres Forum zum Lärmschutz an der Anhalter Bahn in Teltow, das am 29.09.2005
um 18 Uhr in der Aula der Grundschule II, Teltow,
John-Schehr-Straße, stattfand, inhaltlich vorzubereiten.
Zu dieser Veranstaltung wurden auch Vertreter der DB AG eingeladen.
Leider
nahmen diese nicht an der Veranstaltung teil, da ihnen eine
14tägige Vorbereitungszeit zu kurz schien !!?? Allerdings
wurde signalisiert, dass auf einem weiteren Treffen ab der zweiten
Oktoberhälfte 2005 auch Vertreter der DB AG anwesend sein würden.
Außerdem gab es eine entsprechende schriftliche Information durch
die DB Kommunikation, die die Zahlen, die auf der Pressekonferenz vom
6. Juli 2005 bekanntgegeben wurden, nochmals bekräftigten:
Danach sollen im wesentlichen
täglich in der Zeit von 06 - 22 Uhr im Teltower
Abschnitt 164 Reise-Züge verkehren, d.h. 10 Züge pro
Stunde - zum heutigen Stand siehe weiter unten.
Diese und andere Informationen hatten die BI-Sprecher den etwa 80
Besuchern der Veranstaltung ebenfalls erläutert (PNN vom 01.10.2005/markt regional 10(2005), S.2). Dabei kam die verschiedenartige Interpretation des bekannten Zahlenmaterials mit teilweise sehr unterschiedlichen Schlussfolgerungen zum Ausdruck. Unklar
blieb auch, durch welche Betriebsführung die Bahn im Zeitraum 2006
bis 2010 die prognostizierte 30-%ige Steigerung des Fahrgastaufkommens
abfangen will. Wie die neueste Entwicklung zeigt, werden die Prognosen
schnell überholt sein, so dass sich dann ein weiterer Ansatz zu
einem Ergänzungs-Verfahren ergeben könnte.
In Übereinstimmung mit dem
Bürgermeister wurde schließlich festgelegt, dass
über ein unabhängiges Gutachten, zu dem die Stadt durch das Parlament
aufgefordert werden müsste, die Feststellung der Nichtigkeit der
Planfeststellung angestrebt werden sollte (DS 205/2005).
Deutlich herausgearbeitet wurde auch, dass die
bisher nur dürftigen Lärmschutzmaßnahmen darauf beruhen, dass es
der DB AG mit Unterstützung des EBA im Rahmen der Planfeststellung gelang, die Anhalter Bahn nicht als Neubaustrecke sondern als Wiederaufbau-Strecke
einzustufen. Damit wurden viele Argumente der "Träger
öffentlicher Belange", wie z.B. des Brandenburger
Landes-Umweltamtes, einfach "abgebügelt". Wie
die Stadt unterstrich, wird sie sich nach Eröffnung der
Strecke dafür einsetzen, dass die geforderten
Lärmschutzmessungen transparent durchgeführt werden, u.a.
auch durch eigene Messungen. Diese wurden schließlich durch Beschluss 01/29/2006 festgelegt, allerdings wurde der Ergebnistermin im November 2006 nicht eingehalten. Die inzwischen aktuell vorliegenden Messergebnisse, die auf Grund einer B.I.T.-Anfrage (AF 300/2006) zur 32. SVV am 10.01.2007 ausgereicht wurden, sind allerdings mehr als dürftig !!
Für die Durchführung einer weiteren Veranstaltung
wurde dann angeregt, weitere Landes- und Bundespolitiker
sowie maßgebliche Landeseinrichtungen, wie z.B. das
Landes-Umweltamt und das Ministerium für Raumordnung, in die
Diskussion einzubeziehen.
Ein weiterer vermeintlich wichtiger Fakt, der
erstmals auf dem 2. Forum zur Sprache kam, war die Information, dass
zumindest Staedtler-Siedlung und Musikerviertel in der Stadt als
"reine" Wohngebiete ausgewiesen sind. Damit wäre ein schärferer
Maßstab als in der Planfeststellung praktiziert an den
Lärmschutz anzulegen gewesen. Nach intensivem Studium der
Lärmberechnungen aus dem Jahr 1996 musste man jedoch später feststellen,
dass diese Tatsache bereits bei der Planfeststellung korrekt
berücksichtigt wurde !
Weiterhin wurde der Stadt auf private Initiative hin angeboten,
abgetragene
Lärmschutzwälle im Bereich des Grenzstreifens und der
Städtler-Siedlung mit kostenfreiem Material wieder zu errichten.
Wie jedoch die neuerliche Berechnung eines Gutachters für
Schienenlärm im Dezember 2006 für den Bereich der
Staedtler-Siedlung nachwies, bringt das Aufschütten von
Lärmschutzwällen keine Verbesserungen, zumal der ohne
Lärmschutzwälle berechnete Emissionspegel dort deutlich
unterhalb des erlaubten Pegels liegt. Im Bereich des Grenzstreifens in
Sigridshorst, für den keine Rechnungen durchgeführt wurden,
dürften die Ergbenisse jedoch anders ausfallen, wie z.B. auch die
einfachen Messungen der Stadt in der Kriemhildstraße belegten (s.
Antwort zur AF 300/2006).
Vorbereitung des 3. Lärmschutz-Forums
Als Fazit des 2. Lärmschutz-Forums wurden die nächsten Aktivitäten, die auf den
Treffen der Koordinierungsgruppe am 06.10., 26.10., 03.11. und 09.11.2005 präzisiert wurden,
festgelegt:
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Wie aus der Presse (MAZ vom 21.10.2005) weiterhin zu
erfahren war, erklärte DB-Sprecher Baufeld zum einen
erneut, dass die Zugfrequenzen gegenüber der Planfeststellung 1996
nicht erhöht werden, auch nicht durch Züge, die
ursprünglich auf der Dresdener Bahn verkehren sollten. (Diese
Aussage wurde zunächst auch durch den Anfang November 2005 veröffentlichen
Fahrplan, der ab 28.05.2005 gültig sein wird, gestützt.) Zum anderen
machte er darauf aufmerksam, dass sich zur Planfeststellung 1996 nur
eine Bürgerin geäußert hätte.
Dabei verschwieg er allerdings, dass bereits mehrere "Träger
öffentlicher Belange", wie z.B. das Landes-Umweltamt oder das
damalige Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
(MUNR), mit ihren Einwänden in dieser Richtung bereits erfolglos
waren. Deshalb ist es besonders unverständlich, dass es derzeit keine Unterstützung aus den Brandenburger Ministerien gibt !!
Ein Diagramm zur täglichen
Zugfrequenz am neuen Bahnhof Teltow am Beispiel des
Wochentags Freitag aus dem aktuell veröffentlichten
Fahrplan der DB, gültig ab 10.12.2006 (Stand 08.12.2006), finden Sie hier (als .pdf-File). Zu
diesem Spitzentermin werden wohl mindestens 187 Züge in Teltow
vorbeirauschen !!! Auch möglicherweise aus technologischen
Gründen notwendige Leerfahrten (ca. 3%) konnten inzwischen
beobachtet werden, so dass sich etwa 6 zusätzliche Fahrten ergeben, d.h. innerhalb eines halben Jahres hat sich die
ursprüngliche Zugzahl von 164 (zur Fußball-WM waren es 184)
auf etwa 193 erhöht. Das entspricht einer Steigerung um 18 % !!! Wenn man das auf die nächsten Jahre hochrechnet - ... Nicht auszudenken !!!
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Kurzbericht vom Verlauf des 3. Lärmschutzforums am 14.11.2005
Im
Gegensatz zu den eingeladenen Vertretern des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA), die
das 3. Lärmschutz-Forum, das am 14.11.2005 in der Grundschule II stattfand,
erneut boykottierten, waren etliche Bundes-, Landes- und Regional-Politiker fraktionsübergreifend (u.a.
Katherina Reiche, CDU, Hellmut Königshaus, FDP, Jens Klocksin, SPD, Andrea Wicklein, SPD, schickte eine Vertretung, Anita Tack, Linke, und Cornelia Behm, B ´90/Grüne, waren verhindert, bekundeten aber nach der Veranstaltung ihr weiteres Interesse) nach Teltow
geeilt, um sich mit den Forderungen der Bewohner der Siedlungsgebiete Seehof,
Sigridshorst, Bahn- und Musikerviertel sowie der Städtler-Siedlung zu
solidarisieren. Die ebenfalls
eingeladenen zuständigen Brandenburger Ministerien, die sich inzwischen
zwar schriftlich, jedoch unkonkret bereiterklärten, zur Aufklärung der Lärmbelastung beizutragen,
glänzten ebenso wie das Landes-Umweltamt auf der Veranstaltung durch
Abwesenheit.
Die etwa
250 Besucher, die aus der Veranstaltung endlich klare Informationen zum zu
erwartenden Lärm nach Inbetriebnahme der Anhalter Bahn im Mai 2006 mit nach
Hause nehmen wollten, wurden ein weiteres Mal bitter enttäuscht, da die von der
DB Projektbau AG anwesenden Vertreter der Deutschen Bahn sich zwar mutig aufs
Podium setzten, jedoch nach eigenen Worten und Gesten als Bauausführende vor
allem bezüglich der rechtlichen Fragen total überfordert waren und stellenweise ziemlich
hilflos agierten.
Nachdem
der damalige Sprecher der Lokalen Bürger-Initiative „Lärmschutz Anhalter Bahn Teltow“, Herr
Valentin, die Forderungen der Anlieger , die im Folgenden durch ein Statement des
Teltower Bürgermeisters Schmidt unterstützt wurden, dargelegt hatte, versuchten
die Vertreter der DB AG, die Ergebnisse des Planfeststellungsverfahrens von
1996 aus ihrer Sicht ins rechte Licht zu rücken. Dabei wurde deutlich, dass
selbst diese Fachleute nicht über die aktuell geplanten Zugfrequenzen korrekt
informiert waren, denn während der Leiter des Berliner Projektzentrums Süd
von 95 täglichen Zugpaaren = 190 Zügen sprach, stellte sich im Verlaufe der zum
Teil sehr heftig geführten Diskussion heraus, dass es im Mai 2006 sogar „nur“
160 Züge sein werden. Allerdings wurde einhellig davon ausgegangen, dass 2010
mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens die bereits im Jahre 1996 geplanten 109 Zugpaare
täglich fahren werden. Und die Befürchtung, dass die auf die Anhalter Bahn umgeleiteten
Züge der frühestens nach 2010 eröffneten Dresdener Bahn die Zahl noch
überflügeln könnte, wurde durch die „Experten“ nicht entkräftet. Aber auch hier
hält die Bahn die besseren Karten in der Hand, denn „ein Betriebsprogramm kann
nicht planfestgestellt werden“.
Wie sich inzwischen herausgestellt hat,
fahren laut aktuellem Fahrplan ab 10.12.2006 in Spitzenzeiten
sogar bis zu 187 Züge pro Tag !!!
(Die
Zahlen sind leider nicht absolut verbürgt, da keine
Original-Fahrplan-Unterlagen zur Verfügung stehen ! - Quelle: <www.bahn.de> ) Großen
Unmut erzeugte damals sowohl bei den Anwohnern als auch bei den Politikern vor allem
die ignorante Haltung des EBA. Frau Reiche (CDU) stellte damals noch unmissverständlich fest,
dass es um Ängste von Bürgern gehe, denen sich eine Bundesbehörde zu stellen
habe. Gemeinsam mit den Bundestags-Abgeordneten Wicklein (SPD) sowie Königshaus
(FDP) sollte deshalb durch kleine Anfragen im Bundestag sowie persönliche Gespräche Druck auf das EBA
erzeugt werden, das schließlich für die nicht ausreichenden
Schallschutzmaßnahmen im Sinne der Bürger verantwortlich zeichnet - zu Theorie und Praxis dieser Statements.
Knackpunkt
der gesamten Auseinandersetzung ist vor allem die mit „normaler Logik“ nicht zu
erklärende Feststellung des EBA, dass es sich bei der in der Tat alten
Eisenbahnstrecke nach 45 Jahren Streckenstilllegung um eine „Wiederinbetriebnahme“
handelt, für die der Gesetzgeber Bund prinzipiell keine
Schallschutzmaßnahmen vorgesehen
hat, obwohl nach Ansicht der BI „wesentliche bauliche
Veränderungen“ (2. Gleis, Gleisverziehungen,
Elektrifizierung) vorgenommen wurden. Wie ein ebenfalls anwesender
Lärmschutz-Ingenieur ausführte, kämen hier
allenfalls Maßnahmen aus
dem
„Lärmschutz-Sanierungs-Programm“ des Bundes
(Jährlich werden derzeit 51 Mio € dafür bereitgestellt
!!?? - Das ist fast nichts, wenn man bedenkt, dass 1 km
Lärmschutzwand etwa 1 Mio € kosten kann !)
zum Tragen, in das man aber erst
aufgenommen werden müsse, "denn mehr gibt das Gesetz leider nicht her !" Da war die Frage der anwesenden Bürger: „Ist stärkerer Lärm an
einer Neubaustrecke, für die grundsätzlich großzügige Lärmschutzmaßnahmen selbst
neben bislang unbebautem Bauerwartungsland vorgesehen werden, zu erwarten als an
wieder aufgebauten Strecken, an denen schon Menschen wohnen ?“ nur allzu
verständlich. Es kristallisierte sich deshalb vor allem die Forderung an die anwesenden
Bundes-Politiker heraus, sich für eine menschenwürdigere Gesetzgebung
einzusetzen, die keine derartigen Unterschiede mehr zulässt.
Während
der Diskussion wiesen die "Experten" wiederholt darauf hin, dass die Bahn
wegen chronischen Geldmangels (!?) selbst bei bestem Willen nicht in der Lage
wäre, noch zusätzliche Schallschutzwände zu bauen. Im Gegensatz dazu
verteidigten sie jedoch die umstrittene aktive Schallschutzmaßnahme „Besonders
überwachtes Gleis (BüG)“, die, wie man jedoch zugeben musste, auf Dauer deutlich
teurer (?!) ist als der Bau von Lärmschutzwänden. Auch für diese Logik fehlte den
Anwohnern jegliches Verständnis ! Und das
Ganze erhielt im Dezember 2005 noch eine makabere Note durch den Fakt,
dass die DB AG für knapp 1 Mrd. € Steuergelder ein US-Logistik-Unternehmen
"schluckt", um den Börsengang zu forcieren - aber für 3 - 5
km Lärmschutzwand ist kein Geld da !! Übrigens -
im Nachhinein wurde dieser Fakt noch getopt durch die unverschämte
Tatsache, dass die Bahn im Jahr 2005 Bundesmittel in Höhe von 280
Mio. € bzw. seit 1999 insgesamt 1,4 Mrd. € verfallen ließ (Berliner Zeitung vom 08.12.2005) und Herr Mehdorn schließlich sogar zugab (s. weiter unten), dass eigentlich sogar Geld da sei. Was für ein Hohn !!
Schließlich
formulierten die Teltower noch die Forderung, dass die Höchstgeschwindigkeit der
Züge auch im Teltower Streckenabschnitt auf 160 km/h beschränkt bleiben sollte,
wie es auch innerhalb der Berliner Stadtgrenze vorgeschrieben ist. Die
lakonische Antwort der "Experten", dass sich Teltow dafür von Berlin eingemeinden
lassen sollte, trieb den Frust der Anwohner schließlich zum Siedepunkt.
Ein
kleiner Hoffnungsschimmer keimte zumindest für die Bewohner der
Städtler-Siedlung auf, als man zusagte zu prüfen, ob ein vor Jahren
abgetragener Erdwall wieder errichtet werden könnte, zumal dies für die Bahn
kostenfrei wäre. Bis zum heutigen Tage (s. Artikeldatum) gibt
es dazu allerdings immer noch keine positive Reaktion; aber wie sich
inzwischen herausstellte, würde eine solche Maßnahme in
diesem Bereich auch keine Wirkung zeigen (AF 300/2006).
Zusammenfassend
kann man feststellen, dass sich die ursprünglichen Bemühungen allgemein darauf
konzentrieren, eine Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens beim
Überschreiten der Lärmwerte bzw. eine Gesetzes-Initiative im
Bundestag durch
politischen
Druck zu erreichen und die aktive Schallschutzmaßnahme "BüG"
aufmerksam zu begleiten. Denn wie stiefmütterlich diese
Maßnahme in der
Praxis gehandhabt wird,
erfahren die Teltower Bürger auch an der neu errichteten
S-Bahn-Strecke, für
die ebenfalls auf Teilstrecken das "BüG" vorgesehen ist. Obwohl schon seit
September
laut Planfeststellung Schleifarbeiten hätten durchgeführt
werden müssen, nimmt der Lärm kontinuierlich zu. Wie inzwischen durch DB AG und EBA bestätigt (s. weiter unten),
wurden die nach einem halben Jahr nach Betriebsaufnahme
geforderten Schleifarbeiten und Lärmmessungen erst im
September 2006 (!) realisiert und führten schließlich zu der EBA-Anordnung,
dass auf unbestimmte Zeit für die letzten 500 m der S-Bahnstrecke
die Fahrgeschwindigkeit auf 60 km/h zu reduzieren ist - ein kleiner
Erfolg der Lärmschutz-Aktivisten nach zähen schriftlichen
Auseinandersetzungen mit dem EBA !
Die
ebenfalls anwesenden Vertreter der Lichtenrader und Lichterfelder
Bürgerinitiativen erklärten sich mit den Teltowern
solidarisch und sahen zunächst reelle
Erfolgschancen, da im Gegensatz zu den Berliner Aktivitäten alle
Teltower,
nämlich Kommunalpolitiker, Stadtverwaltung und Bürger sowie
Landes- und Bundespolitiker an einem Strang ziehen,
was durch das von der Stadtverwaltung in Auftrag gegebene
Rechtsgutachten zumindest unterstrichen wurde. Da die Bahn allerdings
nach ihrer Ansicht nicht in der Pflicht steht, schwanden die Hoffnungen
zunehmend, etwas zu erreichen -
- und seit dem 28.05.2006 gegen 05:30 Uhr fahren die Züge auf
der (wieder-)eröffneten Strecke kontinuierlich, ohne dass weiterer
Lärmschutz realisiert wurde !!!
-------------
Ergänzend
zu diesem Bericht könnten auch die Presseberichte in der MAZ/PNN
vom
16.11.2005, der PamS vom 20.11.2005 sowie der Zeitschrift "markt
Regional" (Heft 11/2005) herangezogen werden,
allerdings waren diese Artikel inhaltlich teilweise stark
fehlerbehaftet bzw. diskreminierten sogar das Anliegen der Lokalen BI,
als z.B. in der MAZ vom 16.11.2005 ein weiterer Artikel außerhalb
des
Lokalteils unter der Überschrift "Teltower gegen Bahnstrecke"
platziert
wurde. In der PamS vom 20.11.2005 wurde das klare Bekenntnis der
CDU-Bundestags-Abgeordneten Reiche zur Verantwortung des EBA einfach
unter den Tisch gekehrt, und ihr Vorschlag zur Bundestags-Anfrage wurde
zur alleinigen Aktion von Königshaus (FDP) und Wicklein(SPD)
verdreht.
Es sei hier nochmals klar festgestellt:
Die Aktivitäten der Lokalen BI "Lärmschutz Anhalter Bahn Teltow"
wenden sich nicht gegen den Betrieb der Anhalter Bahn sondern stehen
für eine Verbesserung der vorgesehenen dürftigen Lärmschutz-Maßnahmen !!
Die BI begrüßt ausdrücklich, dass sich hierfür Politiker über Parteigrenzen hinweg engagieren wollen !
Wenn
inzwischen die Berichterstattung zum Glück mehr versachlicht
worden ist, kommen Ausrutscher doch immer wieder vor (siehe weiter unten).
-----------------
Wie ging es nun weiter ? - Zunächst mit einem "Offenen Brief" an die Bundeskanzlerin !
Die
End-Ergebnisse der
Lärmminderungsplanung, die durch das Büro "KommunalData" am
08.12.2005 noch nicht öffentlich vorgestellt wurden und durch
zeitliche Verzögerung in
der Öffentlichkeit erst seit Ende Oktober 2006 diskutiert werden können,
sind für den Bereich der Bahntrassen-Anlieger sehr
ernüchternd. Während zunächst nur separate
Lärmdaten für die Bahntrassen und den
Straßenverkehr vorlagen, wurde in der überarbeiteten Fassung im Bereich Seehof die
Lärmaddition von S-Bahn und Anhalter Bahn und am Regionalbahnhof
auch die Überlagerung von Anhalter Bahn
und Straßenverkehr berücksichtigt. Man kommt zu der Auffassung, dass besonders in diesen Bereichen teilweise die
Lärmbelastung überschritten wird ! In der Endkonsequenz wird
schließlich für eine Erweiterung der
Lärmschutzwand an der Anhalter Bahn plädiert, da vor allem der
Nacht-Grenzwert für Wohngebiete nicht eingehalten
werden kann !! Ob man die DB AG dazu verpflichten kann, klärt
der Abschlussbericht allerdings auch nicht, sondern empfielt ein
weiteres (natürlich kostenpflichtiges !) separates Gutachten.
Das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten wurde den Teltower Abgeordneten planmäßig zur 23. SVV-Sitzung am
11.01.2006 vorgelegt. Wie auch aus der Presse (MAZ/PNN vom 13.01.2006) zu
erfahren war, sind die Ergebnisse des Gutachtens ebenso
ernüchternd, denn es werden in der Endkonsequenz keine
Ansatzpunkte für die Wiederaufnahme des
Planfeststellungsverfahrens gesehen.
Deshalb hingen die nächsten
Aktivitäten der BI insbesondere davon ab, welche Ergebnisse die "Kleinen
Anfragen" im Bundestag zu dieser Problematik erbringen würden. Denn wie zwischenzeitlich bekannt
wurde, hatten sich die drei genannten Politiker von CDU, FDP und
SPD bereits im Dezember 2005 getroffen (Ergebnisse dazu wurden nicht publiziert !). Nach zunächst unbestätigten Informationen
sollten auch Vertreter der "Grünen" und der "Linken" in
diese interfraktionelle Gruppe zur Lösung Regionaler Probleme in Berlin/Brandenburg einbezogen worden sein. -
Die Kleinen Anfragen im Bundestag wurden im Dezember 2005 und im Januar
2006 allerdings wieder nur durch das MdB Königshaus (FDP) realisiert. Aber auch diese
ergaben keine neuen Erkenntnisse, da das BMV sich unter neuer
Führung (Übrigens, der verantwortliche parlamentarische Staatssekretär, Herr Kasparick, ist immer noch der gleiche !) erneut auf die bestehende Rechtslage berief und somit
keinen Handlungsbedarf sah.
Die
angekündigten ersten Strecken-Testfahrten mit dem ICE-Experimental
wurden am 09.01.2006
aufgenommen und im Laufe des Januar abgeschlossen (Bericht
in der MAZ vom 18.01.2006). Seit Montag, dem 06.02.2006 war eine
weitere Zug-Garnitur (E-Lok mit drei Messwagen, die einen Vorgeschmack
auf die Regional-Express-Züge gaben) zwischen Berlin-Gesundbrunnen
und Teltow in der Spur, um die gesamte neue Strecke auf Herz und Nieren
zu überprüfen (MAZ/BZ vom 08.02.2006). Dabei
wurde auch der Nord-Süd-Tunnel mit 120 km/h getestet. Es
wurde dadurch zwar endlich möglich, dass sich die Anlieger
nun selbst
einen Eindruck vom zu erwartenden Lärm verschaffen konnten -
jedoch auch hier unterschieden sich die Eindrücke sehr. Etliche Anwohner hörten nichts, während andere wiederum
behaupteten, sogar in erheblicher Entfernung aus dem Schlaf gerissen
worden zu sein !
Auf jeden Fall waren schon die wenigen Züge nicht zu
überhören, allerdings spiegelte der nur seltene Fahrbetrieb den zu erwartenden Verkehr kaum wider !!!
Die Koordinierungsgruppe der
Lokalen Bürger-Initiative hatte das
weitere Vorgehen auf ihrem Treffen am 05.01.2006 und weiteren Terminen beraten. Als
Ergebnis wurde festgelegt, nun in die politische und Medien-Offensive zu
gehen, d.h. unter Einschaltung aller Möglichkeiten auf dieses
generelle Problem der teilungsbedingten kollektiven Bestrafung von
Bürgern in "Ost" und "West" hinzuweisen und die Legislative,
sprich den Bundestag, dazu zu bewegen, die gesetzlichen Grundlagen, die
diese erschreckende Ungleichbehandlung rechtfertigen, in kürzester
Zeit zu novellieren (MAZ vom 10.01.2006).
Diese Hoffnung ist nicht unberechtigt, denn inzwischen haben die
Bundesparlamentarier auch ihre angekündigten Aktivitäten
eingeleitet. Ein Teil der interfraktionellen AG zur Lösung Regionaler Probleme in Berlin-Brandenburg, deren Zusammensetzung lange unklar blieb (Die
Aussagen der MdB Wicklein-SPD, Königshaus-FDP und Behm-B
´90/Grüne waren hierzu widersprüchlich; Reiche-CDU und
Lötzsch-Linke äußerten sich dazu gar nicht !), wollte sich ursprünglich am 9.2.2006 mit dem Chef der DB AG, Mehdorn, treffen,
um u.a. diese Thematik zu erörtern. Außerdem sollte es am
gleichen Tag nach den weniger ergiebigen Kleinen Anfragen im
Bundestag auch noch eine zusätzliche Erörterung zwischen dem MdB Königshaus-FDP und dem zuständigen Staatssekretär Kasparick vom BMV geben, während Wicklein-SPD und Reiche-CDU in der 7. KW gemeinsam ebenfalls mit dem Staatssekretär reden wollten. Insgesamt blieben die in diesem Zusammenhang durchgeführten Einzelaktionen der
MdB weiterhin ziemlich undurchschaubar !
Die Lokale Bürger-Initiative "Lärmschutz" hoffte dennoch weiter, dass sich
daraus die gewünschte Gesetzes-Initiative entwickeln würde.
Um die Bemühungen der Bundespolitiker zumindest moralisch zu
unterstützen, machte die BI "Lärmschutz Anhalter Bahn Teltow"
in einem "Offenen Brief" an die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel, auf
die bestehenden Probleme aufmerksam, um eine ähnliche
Gesetzes-Initiative, wie sie im Januar 2006 zur Verringerung des
Fluglärms angeschoben wurde, auch im Bereich des Schienenverkehrs
zu erreichen.
Den Auftakt für die Medien-Kampagne bildete zunächst die persönliche Übergabe des "Offenen Briefes" im Büro des Bundeskanzleramtes am MIttwoch, dem 08.02 2006, um 10 Uhr .
Etwa 12 Aktivisten der BI versammelten sich nach entsprechender
Ankündigung bei strömendem Regen vor dem Bundeskanzleramt in
der Berliner Willi-Brandt-Straße 1 (s. Bild). Als
einzige eingeladene Abgeordnete unterstützte das MdB Cornelia Behm
aus Kleinmachnow das Anliegen der BI durch ihre Anwesenheit !
Nach einiger Wartezeit - man hatte die E-Mail trotz vorheriger Ankündigung einfach übersehen (??!!) -
wurde der "Offene Brief" schließlich durch den Referatsleiter
Verkehrs-, Bau- und Wohnungswesen Pung-Jakobsen nach entsprechender
Entschuldigung entgegengenommen. Er versprach, das Anliegen
umgehend weiterzuleiten. Auf eine offizielle Eingangsbestätigung warten die Initiatoren des Briefes allerdings bis zum heutigen Tage, weil das, wie inzwischen zu erfahren war, bei Offenen Briefen nicht üblich sei !
Die im Anschluss an die Briefübergabe vorgesehene Pressekonferenz
fiel buchstäblich ins Wasser, denn die in größerer Zahl
eingeladenen Medienvertreter waren lediglich durch die Brandenburger
Print-Medien "MAZ" und "PNN" vertreten (siehe deren Artikel vom 09.02.2006); eine entsprechend vorbereitete Presseerklärung wurde im Nachgang an weitere Medien schriftlich übermittelt. Ein
entsprechendes Echo war allerdings auch hier bis heute (s. Artikeldatum) kaum zu vernehmen. Man
konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieses Thema selbst in den Medien
tabuisiert wird. Selbst der "Verkehrsexperte" der "Berliner Zeitung", Peter Neumann,
der zu dieser Problematik mehrfach berichtet hatte,
schweigt sich ebenfalls bis heute zu diesem Thema aus. Die Einrichtung
und das Spektakel um den neuen Berliner Hauptbahnhof nahmen später weitaus mehr
Raum bei der Berichterstattung ein !
Nach erster Euphorie Hoffnungen auf zusätzlichen Lärmschutz wieder gedämpft
Schließlich kam am 23. Februar 2006 mit dem Newsletter des MdB Königshaus (zu finden unter <www.hellmut-koenigshaus.de> ) die Nachricht, dass die Gespräche
zwischen der Berliner Politikergruppe, bestehend aus den MdB Benneter (SPD), Königshaus
(FDP) und Wellmann (CDU),
bezüglich des
Lärmschutzes an der Anhalter Bahn eine positive Wendung nehmen
könnten. (Es
handelte sich tatsächlich um einen Teil der Berlin-Brandenburger Politikergruppe, um dessen
Zusammensetzung so lange ein Geheimnis gemacht wurde !) Der Bahnvorstand sei zum Einlenken bereit und
brächte
erhebliches Verständnis für die lärmgeschüttelten
Anlieger an der Bahntrasse (!) auf. Selbst das notwendige Geld sei
vorhanden. Es müsse nur noch die politische Entscheidung durch das
zuständige Ministerium getroffen werden. Das
wurde schließlich auch durch das Gespräch der Bundespolitiker
mit Staatssekretär Kasparick bestätigt, denn es gab anscheinend keine
stichhaltigen formalen Argumente mehr, weil der Koalitionsvertrag vom
11.11.2005 die verstärkt zu fördernden
Lärmschutzmaßnahmen an Bestandsstrecken nun einmal festschreibt.
Wenngleich das noch keine endgültigen Erfolgsmeldungen sondern
reine Absichtserklärungen waren, keimte zunächst die Hoffnung, dass man davon ausgehen
könne, die Regierung beim Wort zu nehmen !! Auch die LBI "Lärmschutz" hoffte
deshalb, dass sich in Kürze etwas tun würde.
Umso unverständlicher
erschien dann im Februar der Alleingang der Teltower
SPD-Fraktion, über den die Bürger-Initiative nicht im Vorfeld
sondern am 24.02.2006 per E-Mail bzw. über die Presse (MAZ vom 28.02.2006) informiert wurde. Es war nämlich
zusätzlich ein weiteres Gespräch zwischen der Teltower
SPD-Fraktion und dem Vorstand der DB AG am 02. März 2006
vereinbart worden !! Viele Mitglieder der Lokalen BI "Lärmschutz" empfanden dieses
Verhalten als unsensibel, da ursprünglich vereinbart
war, alle Aktionen parteiübergreifend auf gemeinsamer Basis
durchzuführen - nun sollten wohl wegen der möglichen
Erfolgschancen die Lorbeeren durch die Teltower Regierungspartei allein
geerntet werden ! Man hätte zumindest erwarten können,
dass die sich bisher engagierenden Mitstreiter der
Bürger-Initiative an einem solchen Gespräch beteiligt werden
! Ihre Verärgerung hierüber brachte diese denn auch in einer Pressemitteilung (MAZ vom 28.02.2006) zum Ausdruck. Wenngleich
die SPD-Aktivitäten sicher positiv gemeint waren, war jedoch der
Zeitpunkt und die Art der Präsentation schon sehr merkwürdig,
zumal die Aktivitäten der SPD in der Lokalen
Bürger-Initiative seit Anfang des Jahres 2006 quasi zum Erliegen gekommen sind.
In der geplanten öffentlichen Mitglieder-Versammlung des
SPD-Ortsverbandes am 02. März 2006, an der auch zahlreiche
Mitglieder der Bürger-Initiative "Lärmschutz" teilnahmen und
ein entsprechendes Statement zum Sachverhalt abgaben, wurde der
notwendige Lärmschutz für die Anlieger der
künftigen Anhalter Bahn erneut thematisiert. Als Fachmann wurde
dazu ein
Teltower "Lärmschutz-Experte", dessen Spezialgebiet allerdings
nicht der Bahn-Lärm ist und von dem auf den bisher
durchgeführten Lärmschutzforen auch keine Erklärungen
abgegeben wurden, bemüht. Deshalb konnten hier kaum neue Erkennntnisse vermittelt werden.
Aber auch die erwarteten Gesprächserfolge mit der DB AG
konnten nicht präsentiert werden, da die Gespräche von
der Bahn kurzfristig mit der Begründung abgesagt wurden, dass bis
zum 23.03.2006 grundsätzlich keine Statements mehr abgegeben würden. Im Verlaufe
des Abends wurde dann durch die SPD auch darüber informiert, dass die
im November angekündigten Bemühungen zur Errichtung von
Lärmschutzwällen bisher ebenfalls zu keinem positiven
Ergebnis geführt hätten. Alles in allem also ein mageres Ergebnis, das
leider auch nicht durch einen Erfolg der Lokalen Bürger-Initiative
wettgemacht werden konnte. Einziges
positives Ergebnis an diesem Diskussionsabend war dann nach dem
verbalem Schlagabtausch der Befindlichkeiten im Vorfeld, dass sich
"Lokale Bürger-Initiative" und SPD darauf einigten, die
Kommunikation zu diesem Thema künftig deutlich zu verbessern und
mehr an einem Strang zu ziehen ! Man konnte nur hoffen, dass diese Art von Ausgrenzungs-Politik in Teltow bald der Vergangenheit angehört, wie auf dem Neujahrs-Empfang der B.I.T. am 14.01.2006gewünscht
!! Heute muss man leider resümieren, dass sich das Verhalten
der SPD-Politiker bis zum heutigen Tage in dieser Hinsicht nicht
geändert
hat, so dass die obige Aussage zu mehr Kommunikationsbereitschaft bis
zum heutigen Tage nur ein formales Lippenbekenntnis blieb !!
Nichtssagende Reaktion vom Bundeskanzleramt
Nachdem mehr als vier Wochen nach Übergabe des "Offenen Briefes" an die Bundeskanzlerin vergangen waren und keine Reaktion sowohl aus dem Bundeskanzleramt als auch von den Hoffnung verbreitenden Politikern erkennbar war, beschloss die Koordinierungsgruppe am 17.3.2006, einen deutlicheren Brief an das Bundeskanzleramt zu senden sowie die
Presse
(z.B. PNN vom 25.3.2006) über die Ignoranz des Amtes zu unterrichten.
Nun
dauerte es "nur" noch bis zum 6.4.2006, bis die "Bürger-Initiative
Lärmschutz Anhalter Bahn Teltow" endlich ein Schreiben,
datiert vom 5.4. erhielt, das von der Regierungsdirektorin beim
Referat für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Frau Dr. Elvira
Kretschmer-Bäumel, unterzeichnet war. Es hat auszugsweise
folgenden Wortlaut:
"..., vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24. März an Frau
Bundeskanzlerin, mit dem Sie an den offenen Brief erinnern, den Sie
Herrn Dirk Pung-Jakobsen am 8. 2. übergeben haben.
Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben vom 24.3. auf ein Gespräch, das am
9.2. zwischen dem Vorsitzenden des Vorstandes der DB AG, Herrn Dr.
Mehdorn und den Abgeordneten ... Benneter, ... Wellman und ...
Königshaus gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär ...
Kasparick zum Thema ´Schallschutzmaßnahmen an der Anhalterbahn´
stattgefunden hat.
Wie meine Rückfrage beim Bundesverkehrsministerium ergeben hat, wurde in
dem Gespräch vereinbart, dass Herr Königshaus, MdB, sich in dieser
Angelegenheit nochmals an Herrn Mehdorn wendet und mit diesem das
weitere Vorgehen abstimmt. Dieses Ergebnis bleibt zunächst einmal
abzuwarten. Ich bitte Sie, sich für weitergehende Informationen direkt
an das zuständige BMV zu wenden. ... "
Dieser Text spricht für sich. Die LBI hatte inzwischen auch Herrn
Königshaus, der im März in Indonesien weilte, über diese Entwicklung
informiert und bat ihn um Aufklärung über seine weiterhin geplanten
Schritte. Er
bestätigte daraufhin nochmals mündlich und in einer E-Mail an die LBI, "dass
Herr Mehdorn sich bei einem Gespräch zur Anhalter Bahn auch in
Sachen Lärmschutz sehr entgegenkommend gezeigt hat. Allerdings
gibt es nach wie vor heftige Widerstände im Ministerium und bei
der Bahn selbst. ... Das nächste Gespräch mit Herrn Mehdorn
ist für den 15. Mai vorgesehen."
Allerdings räumte Königshaus erstmalig ein, dass die
Chancen für Teltow geringer als die für den Bereich
Lichterfelde-Süd seien, "weil es sich um einen anderen Planfeststellungsabschnitt handelt und zudem die Rahmenbedingungen andere sind." Im November 2005 und nach dem Mehdorn-Gespräch im Februar 2006 klang das allerdings noch ganz anders !! War das schon das Einläuten des geordneten Rückzugs ? Überhaupt
schien den politischen Lärmschutz-Aktivitäten langsam
die Luft auszugehen,
denn auch von den schon länger angekündigten Aktivitäten
der sich noch am 14.11.2005 mit den Anliegern solidarisierenden Bundes-
und Landes-Politiker hörte man trotz Nachfragen seit Februar auch nichts mehr,
obwohl sie über jede Aktivität der Lokalen Bürger-Initiative
informiert wurden ! Da
machte auch die weitere Aussage von Königshaus, dass noch die
Beantwortung eines Briefes an Mehdorn vom März 2006 aussteht,
zunächst wenig Hoffnung. Die
ganze
Situation wurde dadurch noch verschlimmert, dass seit
Ostern Gerüchte um eine Ablösung von Bahnchef Mehdorn
aufkamen ! Sollte der Bahnchef etwa über seine
angebotenen Zugeständnisse zur Anhalter Bahn, die den Beamten des
BMV und EBA sicherlich nicht gefielen, stolpern
?
Mit dem 28.05.2006 lief
schließlich der CountDown der Bahn zur planmäßigen
Wiederinbetriebnahme der Anhalter Bahn ab - am
neuen Teltower Regionalbahnhof wurden die in einen
Dornröschen-Schlaf gefallenen Bahnsteige und Ausgänge "mehr schlecht als recht auf
Vordermann" gebracht, die Graffiti-Schäden wurden bis heute nicht beseitigt ! Ein (?!) Fahrkartenautomat
wurde erst im Herbst installiert, die Informationstafeln zur
Fahrtrichtung der Bahnsteige wurden nach dem von der B.I.T. im August 2006 initiierten SVV-Beschluss 02/28/2006
(DS 163/2006) durch den Bürgermeister bei der DB Regio angemahnt und nun endlich
am 10.12.2006 angebracht. Hinweise zu den Bus-Anschlüssen fehlen nach wie vor !
Am
Himmelfahrtstag konnten die Teltower sich schon mal auf dem
Bahnhof umsehen, da die geöffneten Behindertenrampen zu einem
ersten Besuch einluden. Inzwischen wurden auch die Bus-Fahrpläne an den künftigen Bahn-Fahrplan angepasst (s. auch die Ausführungen zum Thema ÖPNV in Teltow) -
und ca. 500 bis 1200 Lokführer (Angaben widersprüchlich) mussten ab 24.04.2006 die neue Strecke
von Berlin-Gesundbrunnen bis etwa Ludwigsfelde zweimal "erkunden", um
sich auf ihren Einsatz vorzubereiten.
Zur geplanten
Streckeneröffnung am 26. Mai 2006, die mit großem Brimborium angekündigt wurde, war die Bundeskanzlerin
selbstverständlich dabei - allerdings ersparte man ihr die
etwas längere Eröffnungs-Fahrt von Leipzig nach Berlin
- vielleicht auch deshalb, damit sie mit den von ihr ignorierten
Lärmschutzproblemen nicht doch noch direkt konfrontiert wurde !?
Die ganze Eröffnung wurde zu einem riesigen Lichtspektakel, dessen Kosten sicher wieder in die Millionen ging !!
Angesichts der verpulverten Steuergelder nahm der Frust der Anlieger an der Anhalter Bahn allerdings nur
noch weiter zu ! Und wie wir heute wissen, wurde obendrein noch kräftig am Bau gepfuscht (u.a. MAZ vom 20.01.2007), was erneut Steuergelder kosten wird !!!
Neue Aktivitäten zum Lärmschutz an der Anhalter Bahn
Die Lokale Bürger-Initiative gab und gibt jedoch trotz der bisherigen Misserfolge nicht auf !!! Auf zwei weiteren Treffen der Koordinierungsgruppe wurde am 20.04.2006
und am 03.05.2006 beraten, welche aktiven Maßnahmen für den weiteren Kampf um
zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der Anhalter Bahn
ergriffen werden können. Als dringend wurden Aktivitäten in zwei
Richtungen festgelegt:
Zum einen ist die Öffentlichkeitswirksamkeit der Maßnahmen dringend zu verbessern. Diesem Ziel sollte eine erneute Unterschriften-Aktion dienen, die die Bürger dazu aufrief, sich zur Eröffung der Anhalter Bahn am 28.5.2006 zu einer Menschenkette
zu formieren, die medienwirksam symbolisch die fehlenden
Lärmschutzwände darstellt. Die Aktion wurde auf dem
traditionellen 5. Kirschblütenfest begonnen,
erbrachte jedoch nicht den erhofften Rückenhalt, denn viele Bürger
zeigten zwar Verständnis, solidarisierten sich aber mit der
Lokalen Bürger-Initiative nicht. Weiterhin wurde diese
Aktion dazu genutzt, mit Hilfe einer Umfrage zum subjektiven Lärmeindruck,
den die Bürger bei den damals stattfindenden
Streckenkunde-Fahrten der hier später eingesetzten
Triebfahrzeug-Führer hautnah erleben
konnten, Sachargumente zur Realisierung weiterer
Lärmschutzmaßnahmen
zusammenzutragen. In einer ersten Auswertung zeigte sich jedoch, dass
der Leidensdruck bei den Anliegern noch nicht hinreichend groß genug war, was sicher auf die eher gemächlichen Streckenkunde-Fahrten zurückzuführen war.
Zum anderen wurden und werden weitere Schreiben an die sich zunächst für die Initiative einsetzenden Bundespolitiker und an den als für das Thema zuständig benannten Minister Tiefensee und den bereits bekannten parlamentarischen Staatssekretär Kasparick gesandt, um alle offiziellen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Eine weitere Reaktion kam auch vom CDU-MdB Schmidt aus Berlin, die sich im
Gegensatz zu FDP-MdB Königshaus noch weniger optimistisch
anhört. Hier wird erneut Mehdorn zitiert, der nun feststellte, dass "eine nachgezogene Lärmschutz-Korrektur baurechtlich nicht durch die Planfeststellung gedeckt sei". Im Februar klang das noch ganz anders ! Auf diese Antwort hin hat I. Schmidt ebenfalls einen entsprechenden Brief an Minister Tiefensee gesandt.
Am 23. Mai 2006
erhielt die LBI schließlich ein Antwortschreiben aus dem
Bundes-Verkehrs-Ministerium (BVM), das von Ministerialrat Beer
unterzeichnet war. Auch diese Antwort zieht sich auf die
hinlänglich bekannte Rechtsauffassung zurück, dass das
Planfeststellungsverfahren im Jahre 1996 ordnungsgemäß
abgeschlossen wurde und nur eine Bürgerin Einwändungen
vorgebracht hätte. Mit keinem Wort wird weder auf die
seinerzeit vorgebrachten und weggewogenen Einwände der
Brandenburger Ministerien sowie die Berücksichtigung neuen
EU-Rechts zur Lärm-Addition noch auf die von der LBI vertretene
Auffassung einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung von
Bürgern bei der Unterscheidung zwischen Wiederertüchtigung
einerseits stillgelegter und andererseits neu gebauter
Eisenbahn-Strecken eingegangen. Das Ministerium bescheinigt dem
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erneut die alleinige Entscheidungsgewalt,
wenn es abschließend feststellt: " ...
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die Feststellung der
Zulässigkeit des Baus und des bestimmungsgemäßen
Betriebs einer Eisenbahnstrecke. Dabei wird als Ermessensentscheidung
des EBA über die Zulässigkeit eines Vorhabens und über
die zu treffenden Schutzauflagen entschieden. Die rechtsgestaltende
Wirkung des Planfeststellungsbeschlusses vermittelt Rechte und
Pflichten für Vorhabenträger und Anwohner. Diese Entscheidung
über die Zulässigkeit des Vorhabens und die zu treffenden
Schutzauflagen unterliegt der Überprüfungsmöglichkeit
mit gesetzlich festgelegten Rechtsbehelfen, nach deren Ausschöpfen
der Beschluss bestandskräftig wird. Es liegen keine Anhaltspunkte
dafür vor, dass mit den Zugbewegungen in der Inbetriebnahmephase
der Anhalter Bahn ab 2006 die Prognosen im Rahmen der
Planfeststellungsverfahren überschritten werden. Damit ist auch
das Entstehen eines Lärmsanierungsbedarfes nicht zu erwarten."
Das bedeutet also, selbst die Aufnahme in das
Lärmsanierungsprogramm wurde vom BVM zu diesem Zeitpunkt prinzipiell abgelehnt !!! (Das komplette Schreiben finden Sie als .pdf-File hier.)
Mitglieder
der LBI trafen sich ferner am 10. Mai 2006 zu einem erneuten
Gespräch mit
dem Teltower Bürgermeister Schmidt, in dem noch einmal
die Möglichkeiten der Stadtverwaltung Teltow bezüglich eines
verbesserten Lärmschutzes an der Anhalter Bahn, die künftig
stärker im Zusammenhang mit der Lärmbelastung durch die
S-Bahn betrachtet werden müssen, thematisiert wurden.
Am 1.6.2006 - also nachdem der Betrieb seit vier Tagen auf der
reaktivierten Anhalter Bahn lief - fand u.a. deshalb
eine weitere Sitzung der Koordinierungsgruppe statt, auf der auch
über die künftige Organisationsform und die Kommunikation der
Lokalen Bürger-Initiative "Lärmschutz Anhalter Bahn Teltow"
(LBI) in der Öffentlichkeit befunden werden sollte. Vor allem zur Organisationsform gab es in der LBI unterschiedliche Auffassungen !
Zunächst einmal sollte die Stadtverwaltung wieder stärker
in die Pflicht genommen werden, wobei die Lärmmessungen auch an
der S-Bahn einbezogen werden sollen. Erste Lärmmessungen wurden mit einem Messgerät der Stadt in der ersten Juli-Woche durchgeführt. Es
zeigte sich bereits nach wenigen Tagen, dass der Leidensdruck der
Anlieger durch den regulären Berieb erheblich zunehmen wird, da
der Lärm in Abhängigkeit von verschiedenen Randbedingungen
wie Wetterlage, Jahreszeit, Standort, Zuggarnitur, etc. zum Teil
erheblich bis unerträglich ist. Genauere Auswertungen erbrachten Spitzenpegel > 80 dB(A) bei jeder Zugfahrt !
Weiterhin schien es so, dass ausgehend von einer größeren
fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestags-Abgeordneten nun
auch auf dieser Ebene Bewegung aufkommen würde. Hierbei handelte es sich um die inzwischen 15-köpfige Gruppe von MdB aus Berlin und Brandenburg,
der Parlamentarier der CDU, FDP, Linke.PDS und SPD angehören und
über die schon seit Anfang des Jahres 2006 viel spekuliert wurde
(s. oben). Hierzu konnte man auch immer einmal wieder Aktuelles aus den News-Letters des FDP-MdB Königshaus <www.hellmut-koenigshaus.de> erfahren.
Erneut keimte Hoffnung auf eine Lösung auf - aber: Neue Enttäuschung
Damit kam nun endlich etwas Licht ins Dunkel der verschiedenen parlamentarischen Aktivitäten. Das
ganze blieb aber nach wie vor unübersichtlich, da die
Informationen nur sehr spärlich und zum Teil auch widersprüchlich
herüberkamen. Im Juni-News-Letter von Königshaus, der neue Hoffnung keimen ließ, hieß es noch: " Dass wir in
Sachen Lärmschutz an der Anhalter Bahn einen langen Atem brauchen,
war allen Beteiligten klar. Nachdem Herr Mehdorn seine früheren
Zusagen zumindest relativiert hatte, sah es nicht mehr so gut aus. Das
zweite Gespräch der Berliner Bundestags-Abgeordneten mit dem
Bahnchef brachte dann doch ein gutes Ergebnis. Wir, die Abgeordneten
werden fraktionsübergreifend den Regierenden Bürgermeister
(Berlins) und den Ministerpräsidenten (Brandenburgs wegen Teltow)
auffordern, beim EBA die Nachrüstung aus dem
Lärmsanierungsprogramm zu beantragen, die Bahn wird dies
befürworten, und die Bundesregierung wird dann von uns an die
Aussagen im Koalitionsvertrag erinnert werden, eine Trendwende beim
Lärmschutz an Bahnstrecken herbei zu führen. Gewiss, nur ein
erster Schritt, aber immerhin, ein gemeinsamer Schritt von Bahn und
Politik. Fragt sich nur, ob Platzeck und Wowereit mitspielen. Aber
andererseits: warum sollten sie nicht ?"
Den im Sommer 2006 aktuellen Stand resümierte eine Pressemitteilung der BIL vom 03. Juli 2006,
die u.a. auch im Teltower Stadtblatt, Heft 08/2006,
veröffentlicht wurde. Darin hieß es:
"Seit 28. Mai
2006 ´donnern´ die Fern- und Regionalzüge auf der
´wiederertüchtigten´ Anhalter Bahn teils mit mehr als
160 km/h an der östlichen Peripherie unserer Stadt vorbei.
Anlieger, für die es noch keine direkten
Lärmschutzmaßnahmen gibt, müssen regelmäßig Spitzenwerte um 80 db(A)
hinnehmen. Auch die Zugfrequenz ist auf der Anhalter Bahn im Zeitraum
der Fußball-WM von ursprünglich 164 Zügen täglich
auf Spitzenwerte von bis zu 184 Zügen angestiegen.
Alle
bisherigen Bemühungen der Lokalen Bürger-Initiative
„Lärmschutz Anhalter Bahn Teltow“ (LBI), die Deutsche
Bahn AG sowie die offiziellen Regierungsstellen einschließlich
der Bundeskanzlerin zu Aktivitäten für zusätzliche
Lärmschutzmaßnahmen zu bewegen, sind zumindest bis zum
Betriebsbeginn am 28. Mai auf der Strecke geblieben (siehe auch TSB, Heft 4/2006, S. 17).
Trotz dieser ungünstigen Entwicklung keimt neue Hoffnung! - Was ist inzwischen geschehen?
Es fand zum
einen am 15. Mai ein weiteres Gespräch zwischen
Bundestags-Politikern und Bahnchef Mehdorn statt. Weiterhin haben
einzelne Berliner Politiker wie auch die LBI durch Briefe an Minister
Tiefensee das zuständige Bundesministerium um entsprechende
Stellungnahmen gebeten – jedoch nach den erhaltenen
nebulösen Aussagen ohne Aussicht auf Erfolg.
Bewegung
kam in die Sache erst, als 15 Berliner und Brandenburger Mitglieder des
Deutschen Bundestages (MdB) in einem fraktionsübergreifenden Brief
am 19. Mai 2006 den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Herrn
Wowereit, und den Brandenburgischen Ministerpräsidenten, Herrn
Platzeck, darum baten, sich beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) persönlich für die Aufnahme der zur Debatte stehenden
Streckenabschnitte der Anhalter Bahn in das
´Lärmsanierungsprogramm des Bundes´ einzusetzen. Die
Politiker unterstützen durch die Formulierung in ihren beiden
Schreiben ausdrücklich die bereits von der LBI in ihrem Brief an
die Bundeskanzlerin dargelegten Argumente - insbesondere jenes, das die
Ungleichbehandlung von Anliegern an Neubaustrecken und
´wiederertüchtigten´ Strecken herausstellt. Die MdB
verweisen sowohl auf das in der Koalition vereinbarte
´Lärmminderungsprogramm für Bahnstrecken des
Bundes´ als auch auf bisher nicht ausgeschöpfte Mittel sowie
die signalisierte Unterstützung durch die Deutsche Bahn und das
zuständige Ministerium.
Die Bundestagsabgeordnete Wicklein, die ebenfalls zu den Unterzeichnern
des Briefes gehört, bestätigte der LBI in einem Schreiben vom
22.06.2006, dass die Herren Wowereit und Platzeck in diesem Sinne aktiv
geworden seien, indem sie entsprechende Schreiben abgesandt
hätten.
Einen weiteren positiven Aspekt stellt die Aufstockung der Bundesmittel von bisher jährlich 51 Mio € auf nunmehr 76 Mio €
- beginnend im Jahr 2006 – für
´Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des
Bundes´, deren Realisierungs-Modalitäten zur Zeit
überarbeitet werden, dar. Wicklein
räumt deshalb der Lärmsanierung an der Anhalter Bahn, die von
allen Beteiligten als ´besonders kritischer Härtefall´
eingeschätzt wird, eine Chance auf baldige Realisierung ein ! In
der Tat wird die Einordnung des Teltower Streckenabschnittes in der
Prioritätenliste vielfach angemeldeter Vorhaben die Nagelprobe
für die Glaubwürdigjeit der Politikerbemühungen sein!
Die LBI wird die begonnenen eigenen
Lärmmessungen mit Unterstützung der Teltower Stadtverwaltung
weiterhin kontinuierlich fortsetzen, um ggf. eine Wiederaufnahme der
Planfeststellungverfahren für die Anhalter Bahn und mit
zunehmender Dringlichkeit auch für die neue S-Bahntrasse durch
Sammeln neuer Fakten zu erzwingen. Inzwischen
wurde nämlich durch das EBA bestätigt, dass die für die
S-Bahntrasse bereits 2005 vorgeschriebenen planmäßigen
Lärmmessungen und Schleifarbeiten von der Deutschen Bahn AG bisher
nicht durchgeführt wurden. Diese Tatsache unterstreicht erneut,
dass die auch unter Fachleuten umstrittene und von der LBI
angezweifelte aktive Lärmschutzmaßnahme ´Besonders
überwachtes Gleis´ (BüG), mit der der Lärmpegel
formal um 3 dB(A) gesenkt werden darf, weder kostengünstig noch
praxistauglich ist.
Die LBI wird sich deshalb weiterhin um den Einsatz von wirksamen und
sinnvollen aktiven Schallschutzmaßnahmen einsetzen."
Die
Aussagen der Politiker relativieren sich sofort wieder in negativer Richtung, da
man dazu wissen muss, dass es im derzeitig bekannten "Gesamtkonzept der
Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der
Eisenbahnen des Bundes" (Schrift des BMV, EW 15/14.86.15/114 DB 04, Stand vom 11.02.2005)
in Deutschland ungefähr 900 Streckenabschnitte mit einer
Länge von insgesamt ca. 1450 km gibt, die auf einer
Prioritätenliste erfasst sind. Davon sind zur Zeit etwa 10 %
saniert, 15 % in der Sanierungsphase und 75 % in der Planungsphase.
Wenn man pro Kilometer zu sanierender Strecke im Mittel Kosten von
700 T€ ansetzt, könnten mit den nun zur Verfügung
stehenden Geldern jährlich rund 108 km Strecke saniert werden,
d.h. das Gesamtprogramm würde in etwa 13 Jahren abgearbeitet sein.
Maßgeblich für die Dringlichkeit ist die sogenannte
Priorisierungskennziffer (PKZ), in die die Anzahl der betroffenen
Personen, die Lärmlästigkeit, der Ist-Pegel und der Zielpegel
eingehen. Wie unser Streckenabschnitt dabei bewertet würde, ist bis heute völlig offen !!
Und
der Dämpfer kam prompt !! In seinem Antwort-Brief an den Regierenden
Bürgermeister von Berlin, der der BIL im August zugänglich
wurde, wiederholte der Verkehrsminister - an das EBA war kein Schreiben gesandt worden - die schon bekannten
Allgemeinplätze, wenn er u.a. schrieb:
...
Die Planfeststellungsverfahren für die Anhalter Bahn sind
bestandskräftig abgeschlossen. Die für die
Schienenwegeinvestition erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sind
damit abschließend bestimmt und nicht mehr fraglich.
Von Seiten des Bundes ist geprüft worden, ob die
Überschreitungen der Lärmsanierungsgrenzwerte vorliegen oder
zu erwarten sind. Dieser Sachverhalt liegt im vorliegenden Fall nicht
vor. Dies wäre jedoch die Mindestvoraussetzung, um eine
Prioritätenreihung im Rahmen des Lärmsanierungsprogrammes an
bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes in Betracht zu
ziehen. ...
Anmerkung: Hier
irrte der Herr Minister, denn bereits in der Planfeststellung
1996 räumte das EBA ein, dass mit der Betriebsprognose 2010 diese
Grenzwerte durchaus in einem größeren Bereich der
maßgeblichen Trasse überschritten werden. Die Prognosewerte
lauten dort nämlich 73,3 / 67,6 dB(A), was deutlich oberhalb der
Grenzwerte liegt. Nur durch den gesetzlichen Bonus der
"Wiederertüchtigung" (die 16. BImSchV gilt dann nur eingeschränkt) und
die Einbeziehung der umstrittenen aktiven Lärmschutzmaßnahme
"Besonders überwachtes Gleis" konnte eine formale Erhöhung
des Lärmpegels der Altstrecke verhindert werden, so dass kein
Kriterium für Lärmvorsorgemaßnahmen relevant war.
Jedoch die bereits damals prognostizierten Werte belegen eindeutig, dass mindestens diese Voraussetzung für eine
Lärmsanierung gegeben ist. Ganz außer acht gelassen wird das
ebenfalls umstrittene Vorgehen, das gleichzeitige Vorliegen mehrerer
Strecken nebeneinander einfach zu ignorieren und jede für sich zu
betrachten. Leider greit das EU-Recht offensichtlich noch nicht, denn
über die Umsetzung in nationales Recht wird nach wie vor
gestritten. Auf jeden Fall existieren
im Bereich Teltow-Seehof-Sigridshorst zwei Hauptstrecken mit einem
jährlichen Gesamtaufkommen von etwa 108.000 Zügen
nebeneinander im Gegensatz zu den Einzelwerten 44.000 (S-Bahn) bzw.
64.000 (Fernbahn).
Die Frage, inwieweit es sich bei den infolge der Teilung Berlins und
Deutschlands wieder in Betrieb genommenen Strecken um die
Wiederinbetriebnahme von bestehenden Strecken oder um Neubauten
handelt, ist von Gerichten seit 1995 mehrfach als Wiederinbetriebnahme
entschieden worden und sollte deshalb nicht mehr in Frage gestelt
werden.
Anmerkung: Diese
Ungleichbehandlung, die deutsche Gerichte mehrfach als gerecht und
richtig befunden haben, stellen nach Meinung der BIL eine eklatante
Verletzung des Grundgesetzes gleich in zweierlei Hinsicht dar,
nämlich des Gleichheitsgrundsatzes und der Unversehrtheit der
Gesundheit. Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb an
"wiederertüchtigten" und Neubau-Strecken der gleiche
Lärm unterschiedlich zu bewerten ist !! Die Begründung ist umso
schlimmer, da das ganze ursächlich auf einigungsbedingten
Kostenreduzierungen beruht, wobei für die Anlieger an solchen
Strecken "teilungsbedingt" per Dekret gesundheitliche Schäden
billigend in Kauf genommen werden. Hier hat der Gesetzgeber und offensichtlich auch das Bundes-Verfassungsgericht eine im
höchsten Maße ungerechte, wenn nicht sogar "menschenverachtende" Entscheidung getroffen. Insofern
erwarten wir, dass sich hier die Politiker weiter engagieren, um die bestehenden
Regelungen endlich zu novellieren.
Hinsichtlich der im Koalitionsvertrag angesprochenen weiteren
Verbesserung des Lärmschutzes ... ist das
Lärmsanierungsprogramm an bestehenden Schienenwegen ein wichtiger
Baustein. Bereits bei den im Bundeshaushalt Kapitel 1222 Titel 89105
genannten Lärmsanierungsgrenzwerten (= 70 db(A) tags / 60 db(A) nachts)
besteht ein erheblicher Nachholbedarf, der eine nachvollziehbare
Priorisierung erfordert, um bei den verfügbaren
Lärmsanierungsmitteln dem Anspruch nach Gleichbehandlung soweit
möglich nachzukommen. ... Für die Streckenabschnitte mit
Überschreitungen der Lärmsanierungsgrenzwerte sind die
Höhe der Grenzwertüberschreitung und der Umfang der
Betroffenheit ausgedrückt durch die Anzahl der Anwohner ermittelt
und gewichtet und die Anschnitte entsprechend priorisiert worden. ...
Anmerkung: Und hier irrt der Herr Minister erneut, denn die Lärmsanierungs-Grenzwerte sind überschritten,
was nicht einmal durch das EBA bezweifelt wird !! Deshalb wäre
auch unsere Strecke in das Lärmsanierungsprogramm aufzunehmen ! Ob
die Prioriserung ausreichen würde, eine rasche Lösung
für den Teltower Abschnitt zu realisieren, bleibt allerdings offen,
obwohl die DB AG den Bundespolitikern definitiv Entgegenkommen
signalisiert hatte. Die DBAG hätte sogar Interesse an der
Errichtung von Lärmschutzwänden, da diese in der Regel als
einmalige Investition getätigt werden, während das
regelmäßige Schienenschleifen auf Dauer erhebliche
Mehrkosten verursacht. Auch zeigt das Beispiel der S25, dass die Bahn
ihre Pflichten (regelmäßig ?) vernachlässigt.
Einlegen formaler Rechtsmittel hat begonnen
Die BIL hat
beschlossen, ihre Strategie zu ändern, um die maßgeblichen
Gremien BMV, DB AG, vor allem aber das EBA mit deren eigenen Waffen
unter Einbeziehung der Bundespolitiker zu schlagen. (Wir
müssen aus gegebenem Anlass an dieser Stelle darauf hinweisen,
dass die hier dargestellte Sichtweise die einzig und allein
autorisierte ist und somit die Meinung der BIL korrekt wiedergibt. -
Die im Verbraucher-Magazin "markt regional", Heft 1 (2007), S. 4,
wiedergegebenen Fakten sind sehr stark fehlerbehaftet und entsprechen
nicht in jeglicher Hinsicht den tatsächlichen Intentionen und
Aktivitäten der BLI !!) Da es inzwischen gelang, die Gremien erheblich in die
Defensive zu drängen, steigen die Erfolgschancen, letztendlich
doch noch den Bau von Lärmschutzwänden zu erreichen. Für das weitere Vorgehen der LBI ist damit relevant:
1) Die BIL wird sich weiter um entsprechende Kontakte zum
EBA und BMV, zur DB AG und zu den Bundespolitikern bemühen, um die
immer häufiger aufgedeckten
Widersprüche zu klären, damit die Anhalter Bahn zumindest in
das Lärmsanierungsprogramm aufgenommen wird. In diesem Rahmen
werden künftig alle Aktivitäten mit der Lichterfelder
Lärmschutz-Initiative abgestimmt.
2) Eine weitere Zielrichtung bleibt
die mögliche Anstrengung einer Ergänzenden Planfeststellung, falls die
konkreten Lärm-Messungen erhebliche Überschreitungen der
prognostizierten Daten ergeben, denn diese Möglichkeit lässt
das Planfeststellungsverfahren von 1996 ausdrücklich zu. Diesem
Ziel dienten die bereits durchgeführten eigenen und die kommunalen Lärmmessungen, die auf
der 29. SVV am 20.09.2006 auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen wurden (DS 159/2006).
Leider sind die unsystematischen Messungen auf Grund der nicht
zertifizierten Methodik wenig aussagekräftig und gerichtsrelevant,
wie die jüngsten Ergebnisse belegen (AF 300/2006).
3) Weiterhin sehr aufmerksam wird die BIL die Aktivitäten der DB
AG bezüglich der pflichtgemäß durchzuführenden
Instandhaltungsmaßnahmen verfolgen und auf Nachlässigkeiten
reagieren. So konnte im Januar 2007 erstmals Einblick in die bereits im
Oktober 2006 durchgeführten Schallmessungen auf der Anhalter Bahn
genommen werden. Es zeigte sich, dass in der Nähe der
Zollwegbrücke noch auf Berliner Gebiet sowie im Bereich des
Regionalbahnhofs Teltow - in den jeweiligen Ausfahrgleisgruppen -
bereits ein halbes Jahr nach Betriebsaufnahme
Pegelüberschreitungen bis etwa 5 dB(A) oberhalb des Normbereiches
vorliegen. Diese Tatsache wurde übrigens - lt. MdB Königshaus
(NewsLetter 01/2007) <www.hellmut-koenigshaus.de>
- nun auch vom Verkehrsminister persönlich zugegeben. Die
notwendigen Schleifarbeiten sollen noch im Januar 2007
durchgeführt werden, da die DB AG selbst feststellt hat, dass in
drei Gleis-Bereichen "ein Nachschleifen aus akustische Gründen erforderlich ist". Und obwohl
das EBA verpflichtet ist, die Schleifarbeiten der DB AG innerhalb
von 2 Monaten lt. eigener Verfügung durchzusetzen, hat es das
nicht getan, also seine eigene Verfügung missachtet !!
Von gleicher Wichtigkeit wird auch das Einklagen der
Erschütterungsmessungen auf beiden Bahnstrecken sein, die bisher
ebenfalls nicht durchgeführt wurden.
4) Ein
erster kleiner Erfolg nach den Lärm-Messungen an der S-Bahn-Strecke im
September, die immer wieder beim EBA angemahnt und
schließlich in einer Nacht-und Nebel-Aktion durchgeführt
wurden, damit die LBI an den Messungen nicht teilnehmen konnte, ist
inzwischen die Einrichtung einer Dauer (?)-Langsamfahrstrecke (La)
ab etwa 500 m vor dem S-Bahnhof Teltow-Stadt, da das EBA offensichtlich
auch nicht mehr von der Wirkung der aktiven Schallschutzmaßnahme
"BüG" überzeugt ist. Das
EBA musste inzwischen einräumen, dass es das "BüG" auf der
S-Bahnstrecke gar nicht als aktive Schallschutzmaßnahme
hätte zulassen dürfen, da in dem relevanten Streckenbereich
eine Messung des "BüG" prinzipiell nicht möglich ist ! Deshalb konzentrieren sich die
Maßnahmen der LBI derzeit auch etwas stärker auf die Situation an der
S-Bahnstrecke, um hier die Chancen in Musterklagen auszuloten und
später auf die Anhalter Bahn zu übertragen. Die erste Musterklage einer Seehofer Bürgerin wird unterstützt, eine weitere Klage in Seehof wird vorbereitet. Damit
übernimmt die LBI nun auch die Begleitung von
Lärmschutzmaßnahmen an der S-Bahn und nennt sich ab
1.12.2006 nun "Lärmschutz-Initiative Bahn Teltow" (LIBT).
5)
Analog dem kleinen Erfolg an der S-Bahnstrecke, durch den eine "La"
einzurichten war, konzentriert sich das Vorgehen der LIBT nun auf das
gleiche Ziel auch bei der Anhalter Bahn, wo ebenfalls eine "La"
beantragt wurde. Würde diesem Antrag wegen der ebenfalls nicht zu
gewährleistenden Pegel durch das EBA stattgegeben, wäre
bereits ein wesentliches erklärtes Ziel der LIBT, die maximale
Streckengeschwindigkeit sogar noch auf unterhalb 160 km/h zu senken,
erreicht.
6) Auch über künftige Aktionen in der Öffentlichkeit ist neu zu befinden !! Und
da die Politiker durch ihre Inaktivität ebenfalls ihre Ohnmacht
zugeben mussten, wird der LIBT keine andere Wahl bleiben als
Rechtsmittel einzulegen
und die Medien stärker einzubinden.
Wie der
derzeitige intensive Schriftverkehr mit dem EBA belegt, stehen die
Chancen für Teilerfolge nicht schlecht, zumal sich die
Aussagen des Bundesministeriums, des EBA und der Auflagen im
Planfeststellungsbeschluss in bestimmten Details deutlich
unterscheiden. Ein Beispiel hierzu sei abschließend
angeführt, in dem Ministerialrat Beer vom BMV auf die
Eingabe einer Anliegerin mit folgenden Sprüchen argumentiert:
"...
Für Ihr Anliegen habe ich durchaus Verständnis. ... Vor dem
Planfeststellungsbeschluss sind die Planunterlagen öffentlich
ausgelegt worden und es bestand die Möglichkeit zu Einwendungen.
... Über die Einwendungen ist im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens und der gesetzlichen Anforderungen ...
entschieden worden. ... Die für die Schienenwegeinvestition
erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sind ... abschließend
bestimmt und nicht mehr fraglich.
Nach der Verkehrslärmschutzverordnung werden die Beurteilungspegel berechnet und nicht gemessen. Lärmmessungen
vor Ort unterliegen subjektiven Faktoren ..., so dass die auf
diese Weise ermittelte Lärmbelastung für einen
Streckenabschnitt keine objektive Grundlage für für
Lärmschutzmaßnahmen darstellt. Deshalb können Messungen
vor Ort auch nicht als Grundlage für
Lärmsanierungsmaßnahmen dienen. Die aktuellen
Lärmemissionen sind auf der Grundlage des Berchnungsverfahrens in
der o.g. Verordnung und der darin enthaltenen Berechnungsvorchrift
erstellt worden."
Im Planfeststellungsbeschluss des EBA vom 28.08.1996 (S. 10) liest sich das alles etwas anders: "Bis
zur Aufnahme des besonders überwachten Gleises in die Anlage
2 zu §3 der 16. BImSchV ist der Streckenabschnitt in regelmäßigen Abständen ... von der Deutschen Bahn AG mit einem vom EBA anerkannten Verfahren ( z.B. Schallmessungen)
zu überwachen. ... Sollte zwei Jahre nach Inbetriebnahme der
Strecke ein Eintrag ... nicht ... erfolgen, oder sollte die Deutsche
Bahn AG trotz Überarbeitung des Gleises die Unterschreitung des
Grundwertes um 2 dB(A) nicht gewährleisten können, so ist
für die bezeichneten Streckenabschnitte ein ergänzendes
Planfeststellungsverfahren mit ggf. neu festzusetzenden
Lärmvorsorgeaßnahmen durchzuführen ..."
Also - was gilt nun als Recht, die
berechneten Daten, die durch das Ministerium favorisiert werden, oder
die Schallschutzmessungen, mit denen das EBA die DB AG beauflagt hat ?
Nur an diesem kleinen Beispiel zeigen sich die eklatanten
Widersprüche, die nun in den nächsten Jahren einer
rechtlichen Klärung zugeführt werden müssen.
Da im Falle von eingelegten Rechtsmitteln mit erheblichen
Kosten zu rechnen ist, wird in der nächsten Zeit ein
entsprechendes Kapitalpolster anzulegen sein, das in
einer Spendenaktion größeren Ausmaßes aufgebracht
werden muss. Die B.I.T. tritt hierbei als Vermittler auf, da sich
derzeit keine andere Teltower Partei ernsthaft diesem Thema
widmet.
Seit 22.01.2007 gibt die LIBT einen weiteren Flyer
in den Ortsteilen Seehof, Sigridshorst, Musikerviertel,
Bahnviertel, Staedtler-Siedlung und im Bahnhofsbereich S-Bahnhof Teltow
heraus, um die Bürger um Unterstützung in Form einer
Geldspende - und sei sie auch noch so klein - zu bitten.
Der Spendenbetrag kann auf das Konto der B.I.T. unter dem Kennwort "Lärmschutz" eingezahlt werden.
Für die Spende kann auf Wunsch eine Spendenquittung erteilt werden.
(Die entsprechenden Konto-Daten finden Sie auf der Home-Seite der B.I.T.)
Weiterhin
wird ein Benefiz-Pop-Konzert vorbereitet, dessen Reinerlös
ebenfalls dem Kampf um Lärmschutz-Maßnahmen an der Anhalter
Bahn im Bereich Teltow zugute kommen wird.
In
der Hoffnung, dass durch alle Aktivitäten der LIBT unser
Streckenabschnitt der Anhalter Bahn in der Endkonsequenz doch noch
priorisiert wird und
dadurch mit einer Sanierung zu rechnen ist bzw. auf anderem Wege
Lärmschutzmaßnahmen erreicht werden, informieren wir Sie an
dieser Stelle
weiterhin über das aktuelle Geschehen !
----------
Interessen-Gemeinschaft Lärmschutz Teltow (IGeL) am 17.04.2007 gegründet
Am 17.04.2007 trafen
sich auf Einladung der B.I.T. im Teltower Bürgerhaus Teltower
"Lärmgeschädigte", denen mit Hilfe einer neuen
Organisationsform - einer Interessen-Gemeinschaft Gleichgesinnter unter
Beteiligung der Stadtverwaltung und möglichst aller politischen
Kräfte - eine neue Plattform geschaffen wurde, gegen
Lärm jeglicher Art (wie im Logo zum Ausdruck gebracht: Schienen-, Straßen- und Industrielärm) vorzugehen.
Ab sofort beenden wir deshalb unsere weitere Berichterstattung zum Thema "Lärm" auf den Seiten der B.I.T.
Die neue Interessen-Gemeinschaft Lärmschutz Teltow (IGeL)
, in der etliche Mitglieder der B.I.T. aktiv mitarbeiten, berichtet ab
sofort auf ihrer eigenen INTERNET-Präsentation zu diesem Thema.
Wir wünschen der IGeL bei
ihrem Kampf gegen den Lärm jeglicher Couleur viel Erfolg.
Die vorangehenden, historisch zu sehenden Informationen, werden in die Informationen der IGeL eingehen.
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